Pressemitteilungen, Solarparks
11.09.2020

Vor-Ort-Kommunen an den Einnahmen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen finanziell beteiligen

Photovoltaikfreiflächenanlagen haben sich in letzten Jahren zu einer der günstigsten Stromerzeugungsformen entwickelt. Die Kosten fallen weiter. Das Interesse der Wirtschaft an der Belieferung aus großen Solarstromanalagen nimmt stetig zu. Zugleich werden Photovoltaikfreiflächenanlagen in großem Stil benötigt, damit die Energie- und Klimaziele erreicht werden können. Photovoltaikfreiflächenanlagen bieten neben den ökologischen Vorteilen für Kommunen und ländliche Regionen auch große ökonomische Chancen.

Appell von 18 Unternehmen, die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung von Vor-Ort-Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu verbessern

Effektive finanzielle Vorteile für Kommunen zu schaffen, ist heute nur sehr begrenzt möglich. Die aktuelle Ausgestaltung der Gewerbesteuer führt zu oft dazu, dass Standortkommunen leer ausgehen oder erst sehr spät Zahlungen erhalten. Freiwillige Zahlungen an Kommunen stoßen wiederum auf rechtliche Probleme. Die unterzeichnenden Unternehmen appellieren daher, dass die Große Koalition ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag umsetzt, Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von Erneuerbare Energie-Anlagen zu beteiligen. Hierbei soll eine bundeseinheitliche Regelung für alle Erneuerbare Energien (nicht nur die Windenergie und nicht nur geförderte Anlagen) angekündigt werden, die bereits im Kontext der aktuellen EEG-Novelle umgesetzt werden könnte. Dadurch bekommen Kommunen mehr Spielräume für wichtige Investitionen, sei es in Kindergärten, Schulen oder bei der Feuerwehr bzw. eine Kompensation für pandemiebedingte Ausfälle.

Die unterzeichnenden Unternehmen appellieren an die Politik, den Rechtsrahmen so zu gestalten, dass Zahlungen aus Photovoltaikfreiflächenanlagen künftig transparent und rechtssicher an Kommunen geleistet werden dürfen bzw. müssen. Dies könnte über eine novellierte Gewerbesteuer und/oder über weitere Instrumente wie z.B. einer Außenbereichsabgabe oder einer angepassten Konzessionsabgabe geschehen. Auch ein Modell, wie es im Wirtschaftsministerium bei der Windenergie geplant ist, wäre zumindest für EEG geförderte Anlagen denkbar, reicht allerdings alleine nicht aus. Für förderfreie PPA-Anlagen braucht es andere Instrumentarien.

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Alexander Karasek

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