Zum Hintergrund: Aktuell werden Gaskunden je nach Gebiet entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. Ein Großteil des L-Gases kommt dabei aus den Niederlanden. Die niederländische Regierung will die L-Gasproduktion drosseln, unter anderem aufgrund eines größeren Erdbebens im Fördergebiet Groningen im Jahr 2012. Erst in diesem Juni hat die niederländische Regierung einen weiteren Beschluss getroffen, der die reduzierten L-Gas-Fördermengen für die kommenden Jahre regelt. In Deutschland werden bis 2030 L-Gaskunden auf H-Gas umgestellt werden, was unter anderem den Austausch von Düsen erfordert. Weitere Regeln zu dieser Marktraumumstellung von L- zu H-Gas will die Bundesregierung in Kürze über eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschließen, kündigte ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums an.
Versorgungssicherheit im Blick
Ein Thema der Diskussion auf der Konferenz war die Frage, ob durch die zurückgehende L-Gasproduktion die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet ist und ob etwa bestehende langfristige Lieferverträge für L-Gas Bestand haben. Vertreter der niederländischen Regierung sowie der niederländischen Gaswirtschaft verwiesen dabei darauf, dass in den beschlossenen Fördermengen die Nachfrage nach L-Gas etwa aus Deutschland berücksichtigt sei. Die Versorgungssicherheit mit L-Gas sei gesichert.
Debatte um Konvertierungsentgelt
Im Fokus stand zudem die Frage, ob das Konvertierungsentgelt verlängert werden soll. Aktuell müssen Gashändler dafür zahlen, wenn sie das L-Gas für ihre Kunden nicht in der exakten Menge und Qualität bereitstellen und die zusätzliche Beschaffung beziehungsweise die technische Umwandlung von H- in L-Gas den jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen NCG oder Gaspool überlassen. Das Entgelt sollte laut Beschluss der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2011 ursprünglich in diesem Oktober auslaufen und durch eine Konvertierungsumlage für alle Marktteilnehmer ersetzt werden. Auf Druck der Marktgebietsverantwortlichen will die Bundesnetzagentur das Konvertierungsentgelt nun verlängern. Das Argument: Ohne Entgelt gäbe es für Händler keine Anreize, tatsächlich L-Gas zu beziehen; dies wiederum würde die Exportvereinbarungen für L-Gas gefährden.
Der bne lehnt eine Verlängerung ab. „Die Marktteilnehmer haben sich darauf eingestellt, dass das Entgelt im Oktober ausläuft und entsprechend geplant. Das Entgelt führt zudem dazu, dass das System der getrennten Gasqualitätsgebiete aufrecht erhalten wird. Der Effekt ist eine deutlich schlechtere Wettbewerbssituation für die L-Gaskunden“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Diese Einschätzung wurde durch einen Vertreter der Monopolkommission bestärkt. Der Grund: Das Entgelt schreckt H-Gaslieferanten ab, auch L-Gaskunden zu beliefern. Die Zahl der Anbieter bleibt für L-Gaskunden daher beschränkt. Auch Vertreter von mit L-Gas betriebenen Kraftwerken warnten auf der Konferenz davor, das Konvertierungsentgelt zu verlängern, da dies die Gasbeschaffung verteuern und damit die Wettbewerbssituation der Anlagen verschlechtern würde.