Dekarbonisierung, Pressemitteilungen, Strommarkt
22.11.2022

Strom- und Gaspreisbremse: Entlastung gegen mehr Bürokratie und weniger Innovation und Wettbewerb

Berlin, 22. November 2022: „Trotz einiger Verbesserungen wird die Strom- und Gaspreisbremse in sehr hohem Maße bürokratisch“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch zum Entwurf einer Formulierungshilfe, der heute in die Ressortabstimmung ging. Problematisch bleibt vor allem, dass die kriegsbedingte Abschöpfung nicht eindeutig befristet wird. „Zwar sollen die Eingriffe laut Entwurf Mitte 2023 enden, aber die offen gelassene Verlängerung bis Ende 2024 führt zu einer enormen Unsicherheit für Projektierer und Finanzierer. Diese Ungewissheit ist vor allem mit Blick auf 2023 schädlich für den Erneuerbaren-Ausbau und wird zu einer Kriegsdelle beim Ausbau führen, obwohl das Gegenteil nötig ist“, so Busch. „Angesichts der Energiekrise wäre es schädlich, wenn der Ausbau bis nach Ablauf der Maßnahme verschoben wird. Immerhin hat die Bundesregierung inzwischen auf Kritik reagiert und die Sicherheitsmargen für neue Anlagen etwas erhöht“, so Busch. 

Eine Absicherung für Neuanlagen über PPAs soll demnach – anders als in vorherigen Modellen – weiterhin möglich sein, würde aber für Anlagen mit niedrigen Zuschlägen zu tief gedeckelt werden. Durch die Deckelung knapp über dem anzulegenden Wert bei neuen Anlagen besteht die Gefahr, dass Projekte für die Laufzeit der Maßnahmen verzögert werden. Solche Eingriffe in PPA-Vertragsgestaltungen sind für den gerade aufwachsenden PPA-Markt kontraproduktiv.

Besonders problematisch ist auch, dass die erneuerbaren Energiemengen, die bisher im Terminmarkt vermarktet werden konnten, nun in den Spotmarkt gedrückt werden. Das wird zu Preissteigerungen für Endverbraucher führen. 

Unrealistisch bleibt, dass die Regierung am 1. Januar als Startpunkt für die Strompreisbremse festhält, denn dieser Zeitpunkt wird von vielen nicht eingehalten werden können. Allein schon durch den Programmier-Aufwand bei der Umstellung der Tarife ist das für die Unternehmen kaum zu schaffen. „Auf die Lieferanten kommen in den nächsten Wochen enorme Meldepflichten und Datenabgleichprozesse zu, die zu Verwaltungskosten führen werden und Arbeitskraft binden. Im Übrigen kommt das gewählte Modell der Strompreisbremse einer Aussetzung des Wettbewerbs gleich, weil der Preis für 80 Prozent der Mengen gedeckelt wird. Das ist eine schwere Hypothek für die Zukunft, wenn innovative Konzepte zur besseren Integration von Erneuerbaren, zur Flexibilisierung der Nachfrage und zur Sektorenkopplung gefordert sind“, so Busch.

Gaspreisbremse konterkariert die Wärmewende  

Das Bestreben nach Entlastungen für Gaskunden ist nachvollziehbar. „Das führt allerdings zu zwei dauerhaft negativen Konsequenzen: Der Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Wärme wird ausgesetzt und es ist kaum möglich wettbewerbliche günstigere Tarife anzubieten” meint Busch. Das festigt bestehende Marktstrukturen und Monopolstellungen. 

Im anstehenden parlamentarischen Verfahren sind noch Korrekturen notwendig, um Markteingriffe zu reduzieren, Bürokratie abzubauen und einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien zu gewährleisten.

Teilen Sie den Beitrag:

Alexander Karasek

Ansprechpartner:in

+49 30 400548-0

Nachricht senden E-Mail senden

Verwandte Nachrichten