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21.03.2019

Neue Geschäftsmodelle benötigen freien Zugang zu Energiedaten

Brüssel / Berlin, 21. März 2019: Die beiden europäischen Verbände European Energy Retailers (EER) und European Smart Energy Solution Providers (ESMIG) begrüßten gestern in Brüssel 50 Teilnehmer zum Workshop „Access to Energy Data“. Während des Workshops berieten Mitarbeiter der Europäischen Kommission zusammen mit Unternehmensvertretern aus sieben Ländern gemeinsam, wie der Zugang zu Energiedaten organisiert werden kann, um Daten zu schützen und gleichzeitig energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Energiedaten sind z.B. jene Daten über den Energieverbrauch eines Kunden oder über die Energieerzeugung von z.B. Solardachanlagen. EER ist der Europäische Dachverband der unabhängigen Energielieferanten und -dienstleister, in dem der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne, Gründungsmitglied ist. bne-Geschäftsführer Robert Busch zieht nach dem Workshop folgendes Fazit: „Neue energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle sind nur möglich, wenn Marktteilnehmer unter Wahrung von Datensicherheit und Datenschutz auch einen freien Zugang zu Energiedaten erhalten.“

Anlass des Workshops war das EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“, welches das EU-Energierecht für den Zeitraum 2021 bis 2030 maßgeblich prägen wird. Bis Juli 2019 werden alle im Paket enthaltenen vier Richtlinien und vier Verordnungen von Europäischem Rat und Parlament final bestätigt und verabschiedet sowie in die Nationalsprachen der Mitgliedsstaaten übersetzt sein. Danach haben die Mitglieder 18 Monate Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Bereits jetzt ist aber schon der Prozess der „Secondary Legistlation“ im Gang: Die EU-Kommission formuliert Interpretationshilfen, die Nationalstaaten helfen können, das Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ ab Sommer 2019 in nationales Recht umzusetzen.

Dazu Robert Busch:
„Die europäische Energiewende ist ohne Digitalisierung unmöglich und diese wiederum ist unmöglich ohne den Zugang zu den Energiedaten. Ziel jeder Gesetzgebung zu Zugang über Energiedaten muss ein level playing field für alle Marktteilnehmer sein: Die EU-Vorgaben müssen so formuliert sein, dass sie Rahmenbedingungen für den Markt festlegen, nicht aber den Markt selbst definieren. Nur so kann es gelingen, dass die europäischen Nationalstaaten einheitliche Standards für Energiedaten schaffen, die auch zukünftige, heute noch nicht absehbare Geschäftsmodelle ermöglichen. Es gilt, einen freien Datenfluss zu ermöglichen. Die Standardisierung des Datenaustauschs und die Interoperabilität – also die Fähigkeit von zwei oder mehr Energieanwendungen miteinander zu kommunizieren, Informationen auszutauschen und zu verwenden – sind Schlüsselfaktoren für die Organisation dieses freien Datenflusses.“

In Deutschland zeigt der misslungene Rollout von Smart-Meter-Gateways, welche Probleme ein überregulierter Rechtsrahmen hervorbringt. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit dem darin enthaltenden Messstellenbetriebsgesetz (MSbG) regelt diesen Themenbereich. Das EU-Paket hat insbesondere mit der Strombinnenmarkt-Richtlinie und ihren Vorgaben u.a. für moderne Messeinrichtungen, Smart-Meter-Gateways und intelligente Messsysteme direkten Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung. „Die Impulse aus Brüssel müssen dafür sorgen, dass das Messstellenbetriebsgesetz so überarbeitet wird, dass ein klarer und widerspruchsfreier Regulierungsrahmen entsteht, der sowohl Datenschutz und Sicherheitsstandards vorgibt als auch einen Wettbewerb um die besten Lösungen ermöglicht“, so Robert Busch.

Pressekontakt:

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Alena Müller
Fon: +49 30/ 400 548-18
alena.mueller@bne-online.de

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