Erneuerbare Energien, Veröffentlichungen
12.12.2018

Kompass 2/2018: Neue Vermarktungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird inzwischen überall auf der Welt vorangetrieben. Vor dem Hintergrund des Preisverfalls bei den Erzeugungstechnologien haben viele Länder gleichzeitig begonnen, ihre finanzielle Förderung für die Wind- und Solarkraft sukzessive herunterzufahren. Die jüngsten Ausschreibungsergebnisse von Wind- und Solarparkprojekten in Deutschland können als Signal aus der Branche für ein baldiges Auslaufen des alleinigen Systems der staatlich garantierten Einspeisevergütungen verstanden werden. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erzeugt die integrierte Energiewende ein System, in dem Erneuerbare marktwirtschaftlich mit der gewandelten bisherigen Energiewirtschaft verschmelzen.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD für mehr Marktorientierung der Erneuerbaren ausgesprochen und darauf verständigt, intelligente Vermarktungsmodelle für regenerativen Strom zu fördern. Doch bisher macht die aktuelle Energiepolitik keine konkreten Vorschläge, sondern pflegt, wie schon in der vergangenen Legislaturperiode, die Angst vor einem Kontrollverlust und gängelt die Branche. Dabei ergibt jede Umfrage und die tägliche Erfahrung, dass sowohl Verbraucher als auch Industrie die Energiewende viel mehr und schneller umsetzen wollen, wenn man sie nur ließe. Hier schlummern ungeahnte Kräfte, die den Markt beflügeln können, ohne auf schwerfällige Subventions- und Umverteilungssysteme zu setzen.

Die vorliegende kompass-Ausgabe präsentiert daher Ideen und Praxisbeispiele aus der Branche für die Finanzierung von neuen Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen. Es geht um Langfristlieferverträge, intelligente Direktvermarktung sowie Eigenversorgungs- und Quartierlösungen.

Zudem sucht die Branche nach Vermarktungsideen für jene Anlagen, welche die 20-jährige EEG-Förderperiode hinter sich haben. So endet beispielsweise in den Jahren 2021 bis 2025 für Windräder mit einer Gesamtleistung von 16.000 Megawatt die EEG-Vergütung. Bereits 2021 fallen die ersten 4.400 Megawatt aus der Förderung heraus. Es steht die Frage im Raum, ob diese Anlagen vom Netz gehen, durch neue Anlagen ersetzt oder weiter betrieben werden können.

Damit die erneuerbaren Energien mittelfristig in einen selbsttragenden Markt kommen, muss das EEG zu einem über die Nachfrage funktionierenden marktaffinen System mit wettbewerblich ermittelten Preisen weiterentwickelt werden. Treiber dieser Nachfrage werden die dezentrale Versorgung sowie die Sektoren Wärme und Mobilität sein, die eine Sogwirkung aus dem Markt erzeugen. Denn es ist ja gerade Sinn und Zweck der Energiewende, dass regenerativ erzeugter Strom auch im Wärme- und Verkehrsbereich fossile Energien ersetzt.

Bis 2030 soll der Anteil Erneuerbarer Energien auf 65 Prozent steigen. Dafür muss das bisherige Ausbautempo noch erheblich gesteigert werden. Umso mehr wird der Zubau und die Finanzierung von neuen Anlagen außerhalb des EEG zu einer Frage, auf die Branche und Politik jetzt Antworten finden müssen.

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Robert Busch

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