Pressemitteilungen, Strommarkt
01.10.2015

Entwurf des Strommarktgesetzes: „Die Richtung stimmt“

Der bne hält den vom Bundeswirtschaftsministerium eingeschlagenen Kurs für einen Strommarkt 2.0 mit der Flexibilisierung als zentralem Baustein für richtig. Der Entwurf zum Strommarktgesetz ist dafür wesentliche Etappe. „Leider fehlen im vorliegenden Gesetzentwurf die für die Flexibilisierung notwendigen Änderungen bei der Netzentgeltsystematik“, betont Busch. Dabei geht es auch um § 19 (2) der Stromnetzentgeltverordnung, der aktuell einen kontinuierlichen Energiebezug anreizt. „Diese Hemmnisse gilt es umgehend abzubauen“, so Busch.
 
Um die Flexibilisierung voranzutreiben ist es zudem wesentlich, neue Marktrollen, wie die des Flexibilitätsvermarkters (Aggregators) zu definieren. Hierzu hat der bne als erster Verband der Branche Vorschläge für klare und standardisierte Regeln vorgelegt.
 
Wettbewerbliche Bedingungen für E-Mobilität
Eine Flexibilitätsoption stellt die Elektromobilität dar. „Es ist wichtig, dass wir hierfür wettbewerbliche Strukturen aufbauen“, betont Busch. Der bne schlägt vor, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass möglichst viele verschiedene wettbewerbliche Geschäftsmodelle möglich sind.
 
Kapazitätsreserve ausgestalten
Eine Verordnung für die vorgesehene Braunkohle- und Kapazitätsreserve ist im vorliegenden Entwurf nicht enthalten. Der bne hält dabei die Pläne für die Braunkohlereserve schon aus Kostengründen grundsätzlich für fragwürdig. „Bei der Kapazitätsreserve sind auch wichtige Fragen, etwa das Zusammenspiel mit der Netzreserve, nicht beantwortet“, betont Busch. Der bne fordert zudem, dass bei der vorgesehenen Beschaffung der Netzreserve die Rahmenbedingungen so auszugestalten sind, dass möglichst viele Bieter teilnehmen können.
 
Sowieso-Maßnahmen für den Gasmarkt
Für das Gelingen der Energiewende ist eine stärkere Zusammenführung von Strom- und Wärmemarkt notwendig. Aus diesem Grund sollte bei der Weiterentwicklung des Strommarktes der Gasmarkt nicht aus dem Blick geraten. Der bne hält daher „Sowieso-Maßnahmen“ auch für den Gasmarkt für sinnvoll. Dazu zählen standardisierte Netzzugangsbedingungen oder der Abbau von Wettbewerbshindernissen „Grundsätzlich völlig unzureichend ist nach wie vor die Transparenz im Netzbereich. Es sollte nun endlich die Gelegenheit ergriffen werden, Netzbetreiber dazu zu verpflichten, offen zu legen, wie sie mit den Netzentgelteinnahmen umgehen“, fordert Busch.

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Alexander Karasek

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