Berlin, 8. November 2019: Heute debattierte der Bundestag im Plenum den Gesetzentwurf zum Brennstoffemissionshandel (BEHG) in erster Lesung. Anlässlich der ersten Beratung fordert der bne die Abgeordneten auf, sich für Nachschärfungen einzusetzen. „Um erneuerbare Energien den Weg in die Sektoren Wärme und Mobilität wenigstens zu eröffnen, brauchen wir jetzt einen CO2-Preis auf alle Brenn- und Kraftstoffe von 35 – 45 Euro pro Tonne CO2“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Wenn es mit dem nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen halbwegs ernst gemeint wäre, muss sich der Einstiegspreis wenigstens an den Zertifikationspreis im EU-ETS anlehnen. Das sind aktuell rund 25 Euro pro Tonne.“
Wir brauchen unverzüglich eine wirksame und leicht berechenbare CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr, die mit minimaler Bürokratie realisiert werden kann. Davon ist der Regierungsentwurf durch die ungenügende Bepreisung von Treibhausgasemissionen und der weiter bestehenden Überlastung des Strompreises nach Einschätzung des bne leider weit entfernt.
Außerdem birgt der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Risiken. „Deutschland kann sich ein Scheitern der CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor nicht leisten. Noch kann ein Kosten-Debakel wie bei der Pkw-Maut oder der Brennelementsteuer verhindert werden. Ansonsten drohen Milliardenverluste für den Bundeshaushalt. Die Lösung liegt auf der Hand: „Mindestens in der Zeit bis 2025 sollten die CO2-Preise auf Brenn- und Kraftstoffe nicht im Emissionshandel, sondern als Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer eingeführt werden“, schlägt der bne vor.