Berlin, 16. Dezember 2019: Nach der Madrider Depression kommt ein Hoffnungsschimmer aus Berlin. Mit dem Einstiegspreis geht es endlich in die richtige Richtung, so bne-Geschäftsführer Robert Busch. Mit der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung auf einen höheren CO2-Bepreisungspfad werden erste Signale zur CO2-Einsparung gesetzt. Der Einstieg in die CO2-Bepreisung bei 25 €/Tonne liegt zwar noch deutlich unter den CO2-Folgekosten, aber in Verbindung mit dem durchaus flotten Aufstiegspfad auf 55 €/T bis 2025 ist jetzt eine Signalwirkung vorhanden.
Der im Vermittlungsausschuss vereinbarte CO2-Preis von 25 €/Tonne CO2 im Einstiegsjahr 2021 orientiert sich – wie vom bne zuletzt als Kompromiss vorgeschlagen – am aktuellen CO2-Preis des Europäischen Emissionshandels (ETS). Die ETS-Preise dürften sich im Kontext des Green Deals der Europäischen Union in den nächsten Jahren relevant nach oben bewegen. Insofern ist es auch folgerichtig, dass der nationale CO2-Preis bei Brenn- und Kraftstoffen bis 2025 auf 55 Euro/Tonne ansteigen soll.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) schlägt seit langem neben der CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor den Umbau des Abgaben- und Umlagensystems vor. Daher begrüßt der bne auch, dass die EEG-Umlage jetzt deutlich stärker abgesenkt werden kann, als dies mit dem ursprünglichen Klimapaket der Fall gewesen wäre. “Der jetzt endlich erkennbare CO2-Preis ist ein guter erster Schritt, aber kein Grund sich wieder hinzulegen. Damit die Kopplung der Sektoren wirklich erfolgreich sein kann, muss dringend die vollständige Reform des Abgaben- und Umlagensystems folgen“, so Robert Busch GF bne.
Ein Grundproblem der nationalen CO2-Bepreisung bleibt allerdings bestehen; das der Deklaration als Emissionshandel, bei gleichzeitigem Festpreis. Nach Expertenmeinung spricht vieles dafür, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Im schlimmsten Fall muss das Geld zurück gezahlt werden wie vor wenigen Jahren bei der Brennelementesteuer. Der Politik steht jetzt noch ein Jahr zur Verfügung, das Rechtskonstrukt verfassungskonform zu machen. Busch: „Schnell, rechtssicher, transparent und mit den kommenden Maßnahmen der EU vereinbar ist allein die Integration der CO2-Bepreisung in die Energiesteuer. Nur so können risikoreiche Zitterpartien vor dem Verfassungsgericht vermieden werden.“
Des Weiteren wurde geregelt, dass die angedachte Grundsteuer für Grundstücke mit Windenergieanlagen aus dem Gesetzespaket herausgenommen wird und bis März eine bessere Regelung für die Gemeindefinanzierung gefunden werden soll. Der bne begrüßt auch dies und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinden über das neue Modell sowohl von dem Bau von Windparks als auch von Solarparks profitieren sollten.
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Robert Busch
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