Die CO2-Bepreisung ist das zentrale Instrument für eine erfolgreiche Energiewende und zum Erreichen der Klimaziele. Denn im Hinblick auf die sich abzeichnenden Klimaveränderungen ist es dringend geboten, Investitionen und Energieverbrauch auf erneuerbare Energien und umfassende CO2-Einsparung zu lenken. Kein anderes Instrument ist dafür zielwirksamer als ein CO2-Preis. Die Umsetzung in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandel für Wärme und Verkehr erfolgte bereits mit einigen schweren Konstruktionsfehlern und der Einstieg in die CO2-Bepreisung bei 25 €/Tonne liegt noch deutlich unter den CO2-Folgekosten. Grundsätzlich ist es richtig, dass der Gesetzgeber Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage trifft. Allerdings darf nach Ansicht des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) die CO2-Bepreisung nicht durch zu großzügige Ausnahmen in der Carbon-Leakage-Verordnung geschwächt werden und fordert Nachbesserungen. Insbesondere sind in der BECV die Ausnahmen stärker auf wirklich gefährdete Unternehmen und Branchen zu beschränken, die Strompreisentlastung bei der EEG-Umlage vollständig von der Beihilfe abzuziehen und die Anforderungen an die Gegenleistungen der Unternehmen nachzuschärfen.
Dekarbonisierung, Stellungnahmen & Positionspapiere
26.02.2021
Brennstoffemissionshandel: Präzise Ausnahmen statt großzügiger Entlastungen
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