„Als bne fordern wir schon seit langem ein konsequentes Unbundling. Dass die EU-Kommission hier nun immerhin auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber ansetzt, ist richtig. In der Tat entstehen etwa im Zusammenhang mit den zur Netzstabilisierung vorgesehenen Gaskraftwerken Marktverzerrungen, wenn beispielsweise der Anbieter von Erzeugungsanlagen und der Übertragungsnetzbetreiber, der diese Anlagen ausschreibt, eigentumsrechtlich verbunden sind. Wir würden uns allerdings wünschen, dass die EU-Kommission insbesondere die Verteilernetzebene angeht. Hier bestehen nach wie vor massive Ausnahmen vom Unbundling für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden, die den fairen Wettbewerb verzerren und damit einer effizienten Energiewende schaden. Im geplanten Energiepaket der EU-Kommission finden sich dazu wieder keine Ansätze.
Wir begrüßen, dass die EU-Kommission mit ihrer Klage die Stärkung der Regulierungsbehörde in Deutschland in den Blick nimmt. Es darf nicht übersehen werden, dass noch immer ein großer Teil der Verteilnetzbetreiber im Eigentum der öffentlichen Hand ist und damit Interessenkonflikte bestehen, die nur durch eine unabhängige Behörde mit weitgehenden Befugnissen aufgelöst werden können.“
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Internetangebot der EU-Kommission.