Pressemitteilungen, Strommarkt
04.05.2016

bne zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung: Teure Geschenke

Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf fällt aus bne-Sicht in vielen Punkten hinter die im vergangenen Jahr veröffentlichen BMWi-Eckpunkte zur Anreizregulierung zurück. „Den Forderungen der Netzbetreiber wurde einseitig nachgegeben. Es soll deutlich weniger Anreize geben, die Kosteneffizienz zu verbessern. Angesichts der zuletzt deutlich gestiegenen Netzentgelte ist dies ein falsches Signal“, kritisiert bne-Geschäftsführer Busch. Zu höheren Kosten führen etwa die Pläne beim Kapitalkostenabgleich. Konkret soll es Netzbetreibern erlaubt werden, in den vergangenen acht Jahren getätigte Investitionen auch in der kommenden Regulierungsperiode jährlich in vollem Umfang geltend machen zu können. „Für diese Ausnahmereglung gibt es keine sachliche Begründung“, betont Busch. Aus Sicht des bne bedarf es hier dringend Korrekturen. 

Intelligenz statt Kupfer

Um die Kosten des Netzausbaus zu begrenzen, aber einen effizienten Zubau dennoch sicherzustellen, müssen im Rahmen der Regulierung Investitionen in Netzintelligenz stärker berücksichtigt werden. Es ist daher ein Fortschritt, dass die Bundesnetzagentur laut Referentenentwurf in Zukunft Alternativen zum klassischen Leitungsbau beim Effizienzvergleich der Netzbetreiber stärker berücksichtigen kann. „Damit wird ein erster Anreiz gesetzt, in Netz-IT zu investieren. Dieser wird allerdings überschattet von den insgesamt großzügigen Regelungen für den teureren konventionellen Netzausbau“, so Busch.

Netzkooperationen anreizen

Angesichts der Herausforderungen, die die Integration von immer größeren und wetterbedingt schwankenden Mengen an erneuerbaren Energien in den Verteilnetzen mit sich bringt, wäre ein klarer Anreiz zur Bildung von Netzverbünden notwendig. „Viele Netzbetreiber sind mit den Anforderungen, die Energiewende und Digitalisierung an sie stellen, überfordert. Was wir brauchen, sind regionale Netzcluster, bei denen die jeweiligen Anteilseigner weiterhin Eigentümer der Netze bleiben können, aber eine effiziente Erledigung der Aufgaben der Energiewende gewährleistet wird. Das kleine und kleinste Netzbetreiber weiterhin mittels großzügiger Ausnahmeregelungen von der Regulierung verschont werden sollen, ist daher der falsche Weg“, so Busch. 

Nachbesserungen bei Transparenz

Wiederholt kritisiert, unter anderem von der Bundesnetzagentur selbst, wurde zudem die mangelnde Transparenz bei der Regulierung der Energienetze. So halten viele Netzunternehmen wichtige Informationen zum Netzbetrieb unter Verschluss und verweisen als Begründung auf das Geschäftsgeheimnis. „In einem regulierten Monopol kann es aber kein Geschäftsgeheimnis geben; dies hat zuletzt etwa das Verwaltungsgericht Köln in einem wegweisenden Urteil festgestellt“, betont Busch. Der bne fordert daher, Netzbetreiber zu Veröffentlichung relevanter Daten, etwa Beschlüsse zu genehmigten Netzentgelten, zu verpflichten. Die Daten sollten zudem in einem zentralen Register in einheitlicher Form erfasst werden. „Die Geheimnistuerei der Verteilnetzbetreiber muss endlich ein Ende haben. Die Möglichkeit, die die Novelle der Anreizregulierungsverordnung bietet, muss jetzt dafür genutzt werden“, so Busch.

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Bernhard Strohmayer

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