Berlin, 28. März 2019. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 keine staatliche Beihilfe war. Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft:
„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs schafft Klarheit über jahrelange rechtliche Diskussionen. Was daraus für das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgt, muss genau analysiert werden. Dennoch: Das EEG nach 2012 hat Wind- und Solarenergie wettbewerbsfähig gemacht. Der Pfad, der eingeschlagen wurde, ist der richtige. Diese positive Entwicklung darf nicht in Frage gestellt werden.
Die Branche der Neuen Energiewirtschaft arbeitet daran, Vorschläge für einen Marktrahmen zu entwickeln, in dem regenerativ erzeugter Strom als Normalfall der Erzeugung einen auskömmlichen Preis durch Nachfrage bekommt.“
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Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Alena Müller
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