Berlin, 26. März 2019. Heute hat sich die Arbeitsgruppe 1 der “Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität” auf einen Minimal-Kompromiss geeinigt. Das ursprüngliche Ziel eines gemeinsamen Vorschlags, wie der CO2-Ausstoß im Verkehr ausreichend reduziert und eine moderne Mobilität konzipiert werden könnte, ist damit nicht erreicht. Würde der erarbeitet Konsens umgesetzt, bliebe dennoch ein Drittel der nötigen Einsparmenge an CO2 offen. Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft:
„Es ist kein Zeichen für eine wirklich gewollte und ambitionierte Energie- und Klimapolitik im Verkehrssektor, wenn auch die dafür eingesetzte Kommission nur in der Lage ist, sich auf einen eher unambitionierten Maßnahmenkatalog zu einigen. Immerhin: Die Arbeitsgruppe 1 der “Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität” hat viele der notwendigen Maßnahmen erkannt und zumindest diskutiert. Das Wissen, mit welchen Instrumenten die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen sind, ist also vorhanden. Es ist und bleibt damit die originäre Aufgabe der Politik, die Energiewende auch im Verkehrssektor umzusetzen.
Dafür ist es unerlässlich, dass die Nachfrage nach klimafreundlichen Fahrzeugen steigt. Elektrofahrzeuge sind ein Schlüsselelement der für die Energiewende dringend notwendigen Sektorenkopplung. Um mehr von ihnen auf deutsche Straße zu bringen, ist eine Pflichtquote für Elektroautos ein effektiveres und wirkungsvolleres Mittel als isolierte Kaufprämien.
Evident ist die schnelle und grundlegende Reform des Abgaben- und Umlagensystems der Energiepreise. Denn derzeit benachteiligen hohe Belastung mit Steuern, Abgaben und Umlagen den Energieträger Strom stark im Wettbewerb mit anderen Energieträgern. Das hemmt die Energiewende, die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele nur funktionieren kann, wenn zukünftig erneuerbar erzeugter Energie auch im Verkehrssektor genutzt wird. Ein wirksamer Preis auf Kohlendioxid verbindet Marktwirtschaft und Klimaschutz, indem er den Aufbau klimafreundlicher Lösungen auch finanziell attraktiv macht.
Weiterhin muss die Bundesregierung auch einen regulatorischen Rahmen schafft, der es ermöglicht, dass Elektrofahrzeuge als mobiler Speicher genutzt und vermarktet werden können. Bisher lässt sich ihr Flexibilitätspotential noch nicht realisieren, da seit 2016 die Verordnungsermächtigung mit genauer Ausgestaltung von §14a EnWG fehlt. Die Regierung muss nun endlich die Verordnungsermächtigung so ausgestalten, dass Flexibilitätsoptionen genutzt und vermarktet werden können.“