Die wachsenden Mengen an wetterabhängigen Strommengen machen intelligente Mess- und Steuersysteme notwendig, wie sie im Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende vorgesehen“ sind. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Korrekturen, die das Auswahlrecht von Verbrauchern stärken, sind deshalb richtig. „Wir dürfen die Akzeptanz nicht durch zu starre Vorgaben aufs Spiel setzen. Wir sollten dort ansetzen, wo mit dem Einbau sinnvolles Potential auch für den Kunden erschlossen werden kann.“ Wie der bne, fordert auch der Bundesrat, Kunden mit weniger als 6.000 Kilowattstunden Jahresstromerbrauch sowie Mietern beim Roll-Out von intelligenten Messsystemen ein Opt-Out-Recht einzuräumen.
Die Digitalisierung, als wichtiger Schritt der Energiewende, kann nur gelingen, wenn er auf effizienten und intelligenten Netzstrukturen aufsetzt. „In Zukunft fallen immer mehr Daten an, für Erzeugung, Verbrauch oder Wetterprognosen. Viele kleine Verteilnetzbetreiber haben weder die notwendige IT noch das Know-how, diese Daten zu managen“, betont Busch. Aus bne-Sicht ist erforderlich, dass sich die über 900 Klein- und Kleinstverteilernetzbetreiber zu nicht mehr als zwei Dutzend Netzclustern für eine gemeinsame Betriebsführung zusammenschließen. Die Eigentumsverhältnisse an den Netzen blieben dabei unberührt.
Elektromobilität voranbringen
Positiv bewertet der bne zudem den Beschluss der Ausschüsse des Bundesrates, die Entscheidung zur Ladesäulenverordnung zu verschieben. „Die vom Kabinett beschlossene Ladesäulenverordnung bedroht viele innovative Ladekonzepte; es ist daher sinnvoll, die gewonnene Zeit zu nutzen, um die größten Fehler auszubügeln“, so Busch. Aus bne-Sicht kann der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos nur im wettbewerblichen Rahmen gelingen.
Strommarkt flexibilisieren
Der Bundesrat hat zudem Änderungen zum Strommarktgesetz beschlossen. Aus bne-Sicht müssen hier zeitnah bestehende Hemmnisse bei der Flexibilisierung von Erzeugung und Nachfrage abgebaut werden. Diese ist ein wesentliches Element des sogenannten Strommarktes 2.0. „Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass große Unternehmen über günstige Netzentgelte einen Anreiz bekommen, Strom kontinuierlich zu verbrauchen und sich nicht flexibel zu verhalten“, so Busch. Die entsprechende Regelung in der Stromnetzentgeltverordnung muss dringend geändert werden.
Die Energiegesetze sollen bis zum kommenden Frühjahr endgültig von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. „Der Zeitplan ist ambitioniert. Die Branche setzt darauf, dass sich Bund und Länder schnell einig werden“, betont Busch.
Pressemitteilungen
18.12.2015
bne zu Bundesratsbeschlüssen: „Energiewende zügig voranbringen“
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