Energiewende vor Ort, Veröffentlichungen
11.05.2020

bne unterstützt Forderungen der führenden Mieterstromanbieter nach verbesserten Rahmenbedingungen für Mieterstrom

Die führenden Mieterstromanbieter Deutschlands, EWS Schönau, Greenpeace Energy, LichtBlick SE, Naturstrom AG, Polarstern GmbH, prosumergy GmbH, Solarimo GmbH, haben sich zu einer Unternehmensinitiative zusammengeschlossen, die der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne, zusammen mit dem DGRV unterstützt. Die Initiative setzt sich dafür ein, den Mieterstrom in Deutschland von Barrieren zu befreien. Die aktuelle Beratung des Bundestages zur Mini-EEG-Novelle hat die Initiative zum Anlass genommen, am 11. Mai 2020 konkrete Forderungen für Verbesserungen der politischen Rahmenbedingungen für Mieterstrom in einem Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesminister Peter Altmaier sowie an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags zu fordern.

Die Initiative fordert von den politischen Entscheidern insbesondere:

  • Finanzielle Ungleichbehandlung von Mieterstrom und Eigenversorgung beenden: Dazu ist der Mieterstromzuschlag deutlich zu erhöhen, und gemäß der geltenden Degression eigenständig fortzuentwickeln.
  • Beseitigung gewerbesteuerlicher Barrieren für die Solarenergie: Wohnungsunternehmen bzw. Immobilienbesitzer laufen bei Betrieb einer Solaranlage – im Gegensatz zum Betrieb einer Ölheizung – Gefahr ihre Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren.
  • Flexible Umsetzungsmodelle für PV-Mieterstrom ermöglichen: Nötig ist eine rechtliche Klarstellung, dass das Lieferkettenmodell keine Einschränkung beim Mieterstromzuschlag darstellt.
  • Mieterstrom auf Gewerbedächern ermöglichen: Die Anforderung, dass nur Anlagen auf Gebäuden für den Mieterstromzuschlag berechtigt sind, die zu mindestens 40% dem Wohnen dienen, sollte ersatzlos gestrichen werden.
  • Einzelne PV-Anlagen als baulich voneinander getrennte PV-Anlagen zu behandeln: PV-Anlagen, die auf unterschiedlichen Gebäuden errichtet werden und technisch nicht zusammenhängen, sollten auch in der gesetzlichen Sichtweise nicht zusammengefasst werden.

Der bne unterstützt die Forderungen der Unternehmensinitiative, weil die aktuellen Rahmenbedingungen Mieterstrom wirtschaftlich unattraktiv machen und so den Einzug der Energiewende in die Städte verhindern. Schon im September 2019 hatte der bne und die Mieterstrombranche Vorschläge für den Rechtsrahmen erarbeitet, die kurz- bis mittelfristig Solaranlagen in den Städten ermöglichen sollen.

Dazu bne-Geschäftführer Robert Busch: “Die Menschen wollen sich an der Energieversorgung beteiligen und helfen, diese dezentraler und digitaler und damit resilienter zu machen. Dafür ist Mieterstrom ein Musterbeispiel. Jetzt ist die letzte Chance, die Barrieren bei Mieterstrom abzubauen; Ansonsten platzt der Wunsch der Politik nach einer urbanen Energiewende wie eine Seifenblase.”

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Bernhard Strohmayer

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