Zum Hintergrund: Die Eigenkapitalzinssätze werden jeweils für fünf Jahre von der Bundesnetzagentur festgelegt. Sie sollen die marktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicherstellen und den Anreiz schaffen für notwendige Investitionen in die Strom- und Gasnetze. Diese Zinssätze bilden sich in den Netzentgelten ab, die alle Energiekunden zahlen. Die Bundesnetzagentur hatte das Zinsniveau im Oktober 2016 auf 6,91 Prozent für Neuanlagen (für Altanlagen 5,12 Prozent) vor Steuern für den Zeitraum von 2019 bis 2023 für Stromnetzbetreiber bzw. von 2018 bis 2022 für Gasnetzbetreiber gesenkt. Grundlage dafür war ein behördliches Gutachten, das unter anderem das seit Jahren sinkende Zinsniveau an den Kapitalmärkten berücksichtigte. Gegen die Entscheidung haben rund 1.100 der rund 1.600 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland geklagt.
„Die Klagen der Netzbetreiber sind nicht nachvollziehbar. Für Investoren sind Anlagen in Energienetze beim vorgesehenen Zinsniveau mehr als attraktiv, zumal es sich um ein Monopolgeschäft mit geringem Risiko handelt“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Zum Vergleich: Die Zinssätze für risikoarme oder sehr risikoschwache Anlagealternativen sind nahezu auf Null gefallen bzw. negativ. Eine vom bne mitbeauftragte Studie der Universität Lüneburg aus dem Jahr 2016 kommt zu dem Schluss, dass Investitionen in die Energieinfrastruktur auch bei Garantiezinsen unter 6,91 Prozent attraktiv wären. „Es kann also keine Rede davon sein, dass die im Zuge der Energiewende notwendige Modernisierung der Netze angesichts der leicht abgesenkten Eigenkapitalzinsen auf der Kippe stehen“, betont Busch.
„Schon heute machen die Netzentgelte den größten Teil auf der privaten Stromrechnung aus. Die Bundesnetzagentur hat 2016 die Möglichkeit nicht genutzt, die hohen Gewinne der Netzbetreiber auf ein angemessenes Niveau zu senken und damit die privaten Verbraucher fair zu entlasten“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Insgesamt liegen die jährlich von allen Energiekunden gezahlten Stromnetzkosten bei rund 20 Milliarden Euro. Dabei ist für die Öffentlichkeit weiter nicht nachvollziehbar, wie die Verteilnetzbetreiber mit den Entgelten umgehen, da sie sich weigern, entsprechende Angaben zu veröffentlichen. „Hohe Renditen zu fordern, aber nicht für Transparenz zu sorgen, das passt nicht zusammen“, so Müller.
Die hohen Gewinne der Netzbetreiber verzerren den Wettbewerb im Energiegeschäft. Aufgrund der unzureichenden Trennung der Geschäftsfelder Netz und Vertrieb können integrierte Energieversorger Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre wettbewerblichen Geschäftsbereiche nutzbar machen. „Durch diese Quersubventionierung können Sie andere Unternehmen aus dem Markt drängen. Dies schadet dem Wettbewerb und erhöht die Kosten für alle“, so Busch.