Stellungnahme des bne zur Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen
Eine einfache Verlängerung der Preisbremsen im Wege der Verordnung ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Abwicklung durch die Energiewirtschaft sicher zu stellen. Vor Inkrafttreten der Verlängerung sind
weitere Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen unabdingbar. Eine Verlängerung der Preisbremsen ohne weitere gesetzliche Anpassungen des EWPBG und des StromPBG ist nicht möglich, da sonst wesentliche rechtliche Grundlagen für die Abwicklung der Vorgaben fehlen oder unpassend sind. Die Folge für die Unternehmen wäre de jure widerrechtliches Verhalten.
Zur Umsetzung der Verlängerung muss den Unternehmen der Energiewirtschaft zudem eine ausreichende Vorlauffrist eingeräumt werden. Beides ist mit dem vorliegenden Entwurf nicht gewährleistet.