Stellungnahme des bne zur Festlegung der Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezuges nach § 13a Abs. 2 EnWG
Die dargelegten Verfahren zur Ermittlung des finanziellen Ausgleichs für die Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezuges nach § 13a Abs. 2 EnWG sind ganz überwiegend sachgerecht.
Bei der Ermittlung des Ausgleichs in Bezug auf Herkunftsnachweise für EE-Anlagenbetreiber sieht der bne noch Verbesserungsbedarf. Ebenso bleibt die Behandlung von Opportunitätskosten bei EE-Anlagen unbefriedigend. Bei beiden Sachverhalten drohen den Anlagenbetreibern oder den für sie tätigen Direktvermarktern finanzielle Einbußen gegenüber einer Situation ohne Redispatch-Eingriffe. Der bne fordert deshalb, bei diesen Sachverhalten noch Änderungen vorzunehmen.