Der bne muss feststellen, dass die Interessen der Netznutzer nach wie vor nicht oder nur oberflächlich in der KoV berücksichtigt werden. Hierzu zählen insbesondere der Wunsch nach einer vollständigen Standardisierung aller Inhalte des Lieferantenrahmenvertrages Gas und die netznutzerfreundliche Ausgestaltung verschiedener Fristen in Bilanzierungs- sowie Kapazitätsbuchungs- und -nominierungsprozessen. Der langsamste Netzbetreiber im System darf nicht den Ablauf für alle Akteure bestimmen. Trotz beinahe jährlicher Anpassung des Lieferantenrahmenvertrages können sich die Gasverteilnetzbetreiber bisher nicht durchringen, endlich ihre individuellen Regelungen zur Abrechnung der Entgelte und der Zahlungsabwicklung auf einen gemeinsamen Stand zu bringen. Bei über 700 Verteilnetzbetreibern im Gas ist diese Standardisierung längst überfällig. So löst heute jede Anpassung des Lieferantenrahmenvertrages enorm viel Aufwand bei den Vertrieben aus, ohne dass die Änderung für sie eine substanzielle Verbesserung mit sich bringt. Der bne fordert BDEW, VKU und GEODE auf, ihre Verharrung aufzugeben und sich gemeinsam mit dem bne für die Festlegung eines Standardangebots für den Lieferantenrahmenvertrag Gas durch die Bundesnetzagentur einzusetzen.
Dekarbonisierung, Stellungnahmen & Positionspapiere
19.01.2018
bne-Stellungnahme zur Kooperationsvereinbarung X: Lieferantenrahmenvertrag standardisieren!
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