Die Regelungen zum Übertragungsweg sowie die Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess sind sachgerecht und sollten in die Festlegung MaKo 2020 übernommen werden. Allerdings muss für den Gassektor eine gleichrangige Festlegung der Regelungen zum Übertragungsweg erfolgen. Die turnusmäßige Datenübermittlung von RLM-Kunden an die ÜNB stößt auf rechtliche Bedenken.
Stellungnahmen & Positionspapiere, Strommarkt
31.10.2018
bne-Stellungnahme zur Konsultation "Marktkommunikation 2020"
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