Der bne begrüßt die Vorlage eines Wind-an-Land-Gesetz, das die Bundesländer bei der Ausweisung von beplanbaren Flächen für Windenergie an Land stärker als heute in die Pflicht nimmt. Es ist richtig und überfällig, dass im Schnitt zwei Prozent der Landesflächen für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, was bis 2032 mehr als eine Verdopplung gegenüber heute bedeutet. Richtig ist zudem, dass ausbaubeschränkende Länderregelungen (z.B. restriktive Abstände zur Wohnbebauung) nur dann vollumfänglich greifen, wenn das Prozent-Ziel in einem Land erreicht wird.
Weil dadurch die Definition, was zu den Flächenbeiträgen der Bundesländer zählt, eine zentrale Rolle bekommt, muss
gelten: Nur realistisch für Windenergie an Land beplanbare, klar definierte und realistisch genehmigungsfähige Flächen dürfen in die Länderzielerfüllung zählen. Es kostet wichtige Zeit, unrealistische Flächen als Flächenbeitragswerte hinzunehmen. Die Zeit ist angesichts der Aufgabe Klimaneutralität knapp. Der Entwurf des Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollte dahingehend nachgeschärft werden. Zudem sollten einige Fristen nachgeschärft werden, um schneller Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, den Ländern bis zum 31.05.2024 Zeit zu geben, lediglich Planaufstellungsbeschlüsse (sic!) bzw. Raumordnungspläne mit kommunalen Teilflächenzielen nachzuweisen, zumal entsprechende Potenzialanalysen flächendeckend für alle Bundesländer vorliegen.