Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt, dass sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Thema der Flexibilität der Nachfrage angenommen hat. Der Gesetzentwurf ist jedoch zu einseitig auf die Belange der Netzbetreiber zugeschnitten und würde die für die Energiewende notwendige Verbreitung von CO2-armen Anwendungen und von Technologien zur Flexibilisierung der Nachfrage stark behindern. Der Gesetzentwurf ist weder erforderlich, noch geeignet, die laut eigener Begründung angeführten Ziele zu erreichen, namentlich die Nachfrage stärker an das volatile Dargebot der erneuerbaren Energien auszurichten, den marktorientierten Einsatz von Flexibilität zu ermöglichen und zu fördern , den Netzausbau auf ein volkswirtschaftlich effizientes Maß zu begrenzen und dabei keine spürbaren Beeinträchtigungen der Verbraucher einzuführen. Zudem steht eine grundlegende Reform der Netzentgeltstruktur an, die mit dem vorliegenden Entwurf blockiert bzw. irreversible in eine falsche Richtung gedrückt wird. Nicht zuletzt besteht auch absehbar kein Handlungsbedarf zur Regelung von Eingriffsrechten der Netzbetreiber. Daher sollte der Gesetzentwurf nochmals grundlegend überarbeitet werden.
Flexibilität, Stellungnahmen & Positionspapiere
15.01.2021
bne-Stellungnahme zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz
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