Das Solarpaket beinhaltet aus Sicht des bne eine Reihe von Maßnahmen, die den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen können. Insbesondere für PV-Dachanlagen nennt der Entwurf viele positive Maßnahmen, wie z.B. das Repowering oder Bürokratieabbau bei der Anlagenzusammenfassung.
Nachbesserungsbedarf sehen wir dagegen bei den Nutzungsmöglichkeiten der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die auch auf komplementäre Energiewende-Technologien ausgeweitet werden sollte. Zudem bedarf es hier u.a. einer Klarstellung für Dritte Stromlieferanten bzgl. der Abrechnungspflichten.
Die Vereinfachung von Netzanschlussbegehren für kleine PV-Anlagen geht in die richtige Richtung, sollte jedoch explizit alle Aspekte der Netzanschlussprozesse umfassen. Zudem braucht es ein entsprechendes Verfahren für größere PV-Dachanlagen.
Auch für die PV-Freilandanlagen sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen vor, wie die Einführung eines Wegenutzungsrechts für Anschlussleitungen von Solarparks. Wichtige Hebel fehlen jedoch: So sollte das Paket weitere Klarstellungen und Vereinfachungen vorsehen, wie z.B. die Entfristung der maximalen Zuschlagsgröße, Korrekturen bei der Kommunalbeteiligung und eine Opt-Out-Regelung für benachteiligte Gebiete. Zudem sollte die Umsetzung der Biodiversitäts-PV angegangen werden.
Nicht zuletzt fehlen darüber hinaus aus Sicht des bne Impulse zur Erschließung von Flexibilitätsoptionen und Batteriespeichern. Angesichts des zunehmenden Anteils fluktuierender EE-Einspeisung werden diese im Energiesystem immer wichtiger. Ein praxistauglicher rechtlicher Rahmen, der insbesondere Wettbewerb und Innovation dieser Flexibilitätsoptionen ermöglicht, muss den PV-Hochlauf flankieren
In der Ressortabstimmung bitten wir, dass BMWK sich nun auch für weitere Maßnahmen im Solarpaket I einzusetzen, die nicht im direkten Kompetenzbereich liegen. So sollten auch Hindernisse im Steuer- und Baurecht beseitigt werden, um die Entwicklung der Photovoltaik voranzubringen.