Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. begrüßt die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in Artikel 19 der RED II zur Einführung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Ein unbürokratischer und diskriminierungsfreier Zugang zu Herkunftsnachweisen (HKN) für grüne Gase kann positive Marktimpulse für den Einsatz von grünen Gasen setzen und innovative Sektorenkopplung anreizen. Aus Sicht des bne weist der Referentenentwurf jedoch noch Lücken und Schwächen auf, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren angepasst werden sollten.
Stellungnahmen & Positionspapiere
11.08.2022
bne-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 RED II
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