Der bne begrüßt die gesetzliche Anpassung im Jahressteuergesetz 2022. Ein ermäßigter Steuersatz von 0% für die Lieferung von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speicher, ist aus Sicht des Verbandes folgerichtig. Auch wenn das nun veröffentlichte erläuternde Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) weitestgehend für Klarheit in der Anwendung der Steuerabsenkung gemäß § 12 Absatz 3 UStG sorgt, weisen wir mit dieser Stellungnahme auf Verbesserungsbedarfe hin. So ist das Schreiben an einigen Stellen noch zu vage, was die steuerliche Abgrenzung erschwert. Für Unternehmen und Projektierer erhöht sich so der administrative Aufwand. Die Kommunikation gegenüber Anlagenbetreibern wird
unnötig verkompliziert.
Stellungnahmen & Positionspapiere, Strommarkt
03.02.2023
bne-Stellungnahme zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit PV-Anlagen
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