Der vorliegende Gesetzentwurf geht nach Ansicht des bne in die richtige Richtung. Die Ausstellung von Anlagenzertifikaten unter Vorbehalt kann zur Ausbaubeschleunigung von PV-Anlagen im betreffenden Anlagensegment beitragen und den Zertifizierungsstau abbauen, wenn Bedingungen klar und praxistauglich sind. Wir raten daher dringen davon ab „projektspezifische Netzbetreibervorgaben“ als Bedingung für die Ausstellung vorläufige Anlagenzertifikate zuzulassen, denn dies ist nicht praxistauglich und birgt die Gefahr, dass Netzbetreiber die angedachten Verbesserungen des Vorschlags aushebeln. Mindestens sollen Bedingungen „netzbetreiberspezifisch“ sein, besser noch deutschlandweit einheitlich und zentral abrufbar.