Die Sicherung der Energieversorgung in Deutschland hat hohe Priorität. Daher ist es zu begrüßen, dass in der Novelle des EnSiG weitere Maßnahmen getroffen werden, welche die Versorgungssicherheit erhöhen. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass Deutschland bis dato ein sehr hohes Maß an Energieversorgungssicherheit aufweist. Ein robustes System ist eine gute Grundlage für die bevorstehenden Herausforderungen. Die Energiebranche kann zur Lösung beitragen, indem der Ausbau von Erneuerbaren Energien beschleunigt wird. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Hemmnisse abgebaut werden. Insbesondere bei Solarparks ist dies möglich, wenn die richtigen Hebel im EEG und außerhalb des EEGs umgelegt werden. Eine „Krisensonderausschreibung“ muss durch Einzelmaßnahmen ergänzt werden, wenn sie funktionieren soll. Ein schnellerer Ausbau Erneuerbarer Energien trägt in mehrfacher Hinsicht zur Problembewältigung bei. Der zusätzliche Strom erhöht die Versorgungssicherheit und trägt zudem über den Merit-Order-Effekt zu niedrigeren Stromkosten bei. Je mehr Wind- und Solarstrom im System ist, desto niedriger sind die Strompreise. Dies sollte im Interesse aller politisch Verantwortlichen in dieser Krise liegen. Sehr kurzfristig kann ein Potenzial an industrieller Lastflexibilität (Demand Side Management (DSM)) im Umfang von bis zu 10 Gigawatt aktiviert werden. Wichtig hierfür ist insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Anpassung des §19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV. Daher ist dieser Bestandteil der Novelle sehr zu begrüßen. Zudem sind Verbesserungen für die Investition in große Batteriespeicher empfehlenswert, die förderfrei errichtet werden könnten, wenn keine überzogenen Baukostenzuschüsse für den Netzanschluss gefordert werden. Eine gesetzliche Klarstellung zum Entfall des Baukostenzuschusses würde zu Batterieprojekten führen, die bezüglich Leistung und Kapazität in der Summe deutlich im Gigawatt/Gigawattstunden-Maßstab liegen. Dies würde die Versorgungssicherheit erhöhen und dazu beitragen, dass weniger Erdgas in den Lastspitzen verbraucht wird. Des Weiteren sollten bei der Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage kurzfristig rechtliche Klarstellungen erfolgen.