Extreme Preisanstiege für einkommensschwache Haushalte müssen durch gezielte staatliche Maßnahmen abgefedert werden. Die vorgesehene Absenkung der Umsatzsteuer erscheint vor diesem Hintergrund allerdings als nur bedingt geeignetes Instrument, um finanziell bedürftige Kundengruppen gezielt zu entlasten. Stattdessen wirkt eine Umsatzsteuerabsenkung wenig zielgenau und entlastet auch Haushalte mit hohen Einkommen, die die Preissteigerungen auch ohne staatliche Unterstützung hätten tragen können. Die Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas steht gleichzeitig in einem Wiederspruch zur wettbewerbspolitischen Agenda der Bundesregierung, die mit einem umfassenden CO2-Bepreisungsmechanismus eine weitreichende Internalisierung externer Kosten erreichen möchte. Die geplante Absenkung der Umsatzsteuer für Lieferung von Gas über das Erdgasnetz muss daher zeitlich befristet bleiben. Die Rückkehr zur marktbasierten Preisbildung an den Energiemärkten, muss umgehend erfolgen, sobald sich eine Entspannung der Lage abzeichnet. Für die Umsetzung der Umsatzsteuerabsenkung bitten wir um Berücksichtigung der folgenden Aspekte im erläuternden Schreiben des BMF sowie entsprechende gesetzliche Änderung des Umsatzsteuergesetzes.