Der bne begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung die Energiebranche zu stabilisieren und Verbraucher vor brutalen Preisschocks zu bewahren. Trotz der fortgeschrittenen Verhandlungen möchten wir mit beiliegender Stellungnahme auf einige Punkte aufmerksam machen, die aus Sicht der Neuen Energiewirtschaft unbedingt zu berücksichtigen sind, u.a.:
- Primärer Fokus auf gezielte staatliche Überbrückungshilfen für Unternehmen auf der Importstufe (wie in Kabinettsvorlage vorgesehen)
- Es wird ausdrücklich begrüßt, dass sowohl das Preisanpassungsrecht des § 24 EnSiG wie auch das saldierte Preisanpassungsrecht des § 26 EnSiG an enge Voraussetzungen geknüpft wird und aktuell nicht aktiviert werden
- Unbürokratische, transparente und diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Verordnung nach § 26 EnSiG (hierzu konkrete Vorschläge in der bne-Stellungnahme auf S. 5)
- Sollte es im Ernstfall nötig werden, diese Paragrafen zu aktivieren, sollten unmittelbare Preiserhöhungen für Verbraucher möglichst zeitlich gestreckt werden und die Umlage möglichst durch staatliche Finanzierung zeitlich gestreckt werden
Die drohende Gasmangellage zeigt zudem, dass auch bei Fernwärmeversorgung Diversifizierung und Dekarboniserung jetzt konsequent angegangen werden müssen. Dazu haben wir einige Möglichkeiten skizziert.