Stellungnahmen & Positionspapiere
22.04.2016

bne-Stellungnahme zu Gasmarktgebieten und Konvertierungssystem

Der bne lehnt die von den Marktgebietsverantwortlichen (MGV) beantragte Verlängerung der Erhebung des Konvertierungsentgelts entschieden ab. Der gesamte Handel, das Netzzugangssystem als auch die Abrechnung im Gasmarkt erfolgt in Kilowattstunden (kWh). Mit dem Auslaufen des Konvertierungsentgelts zum 1. Oktober 2016 sollte die Gasqualität nicht einmal mehr auf Bilanzkreisebene eine Rolle spielen – das war die Grundüberlegung der BNetzA-Festlegung vom März 2012.

Eine Verlängerung des Konvertierungsentgelts wird das Vertrauen in die Planungssicherheit, die eine Festlegung geben soll, massiv erschüttern – ganz abgesehen von dem gewaltigen Kostenschock im Gasmarkt. Das Konvertierungsentgelt würde in den beiden qualitätsübergreifenden Marktgebieten NCG und GASPOOL die Trennung zwischen den Gasqualitäten H- und L-Gas weiter aufrechterhalten, nur dass sie heute auf Bilanzkreisebene anstatt – wie früher – an Marktgebietsgrenzen stattfindet. Im Kern geht es bei der aktuellen Diskussion letztendlich natürlich um die Kosten: Je weniger L-Gas über die Umstellung von L- auf H-Gas ersetzt und der produktionsbedingte Angebotsrückgang nicht entsprechend durch technische Konvertierung aufgefangen wird, umso mehr muss als bilanzielle Konvertierung über die Regelenergiebeschaffung der MGV bereitgestellt werden. Aus den Anträgen der MGV ist erkennbar, dass sie mit der Verlängerung des Konvertierungsentgelts vor allem ihr Preisrisiko und damit ihren Finanzierungsaufwand begrenzen wollen. Dem hält der bne in seiner Stellungnahme verschiedene, vorrangig zu prüfende Lösungsvorschläge entgegen – u.a die Zusammenführung der Regelenergiebeschaffung der MGV aus den zwei Marktgebieten in einer gemeinsamen Plattform und die Einführung einer marktgebietsübergreifenden Beschaffung des L-Gas-Regelenergiebedarfs.

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David Krehan

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