Flexibilität, Pressemitteilungen, Strommarkt
29.10.2015

bne stellt Konzept vor: „Wettbewerb um Flexibilität ermöglichen“

„Für die neue Energiewirtschaft bedeutet die Flexibilisierung die Chance auf neue und vernetzte Geschäftsmodelle“, betont bne Geschäftsführer Robert Busch. In einem Pool werden flexible Leistungen aus Speichern, dezentraler Erzeugung und aus der Produktion virtuell vernetzt und als Produkt angeboten. Dabei passt sich das Produkt an den Marktpreis und damit daran an, ob zu viel oder zu wenig Strom im Netz vorhanden ist. „In Zeiten wachsender Mengen nicht immer verfügbarer erneuerbarer Energien wird der Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch  immer wichtiger“, betont Busch.  Die Flexibilisierung ist eines der wesentlichen Elemente im künftigen Strommarktdesign der Bundesregierung.
 
Klare Regelungen
Das Konzept des bne „Flexibilitätsvermarktung im Strommarkt 2.0“ will nun Klarheit darüber herstellen, wie die Prozesse zwischen Energielieferanten und solchen Anbietern, die nur Flexibilität anbieten (Aggregatoren), abgewickelt werden können. Das ist notwendig, denn: Steuert etwa ein Aggregator eine Kunden, führt dies dazu, dass sich dessen Energieverbräuche verändern, nach oben oder nach unten. Dies hat für den jeweiligen Energielieferanten wirtschaftliche Auswirkungen, da er auf Grundlage einer Verbrauchsprognose Energie einkauft. „Wir schlagen nun standardisierte Vereinbarungen zwischen Lieferanten und unabhängigen Aggregatoren vor. Unser Konzept beinhaltet zudem Vorgaben für Kompensationen für den Energielieferanten“, erläutert Busch.
 
Grundstein für Wettbewerb
„Mit unserem Konzept zur Flexibilitätsvermarktung, das wir mit unseren Mitgliedern erarbeitet haben, legen wir einen wichtigen Grundstein, um einen fairen Wettbewerb um die Flexibilität zu ermöglichen“, betont Busch. „Das Konzept ist ein ausgewogener  Kompromiss für beide Seiten: Lieferanten und reine Flexibilitätsvermarkter.“ Der bne macht damit gegenüber Markt, Politik und Behörden ein Angebot, wie die Maßnahmen des Weißbuchs und die entsprechenden Regelungen im Strommarktgesetz in die Praxis umgesetzt werden können. Aus bne-Sicht muss zudem sichergestellt sein, dass sich Lieferanten und unabhängige Flexibilitätsvermarkter in einem standardisierten Datenformat gegenseitig die relevanten Informationen zukommen lassen.

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Alexander Karasek

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