„Die Steuerbefreiung für Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher ist absolut richtig, um die Dächer voll zu bekommen. An einigen Stellen ist das Jahressteuergesetz allerdings noch zu vage. Der Nullsteuersatz gilt zwar bereits seit Jahresbeginn, die Details zur Auslegung sind aber auch nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums noch nicht in jedem Punkt eindeutig. Das erschwert die steuerliche Abgrenzung und erhöht den administrativen Aufwand für Unternehmen und Projektierer. So führt zum Beispiel die Regelung, die verhindern soll, dass Kabel oder Schrauben als PV-Kabel oder PV-Schrauben zur steuerlichen Optimierung vermarktet werden, in der Praxis zu erheblichem Verwaltungs- und Bürokratieaufwand. Betriebe müssten buchstäblich für jede einzelne Schraube den Nachweis führen, ob sie direkt für die Installation der Anlage erforderlich ist. Behörden müssen diese Eingaben dann mühsam prüfen. Wir schlagen deshalb vor, dass eine einheitliche Abrechnung der Komponenten als Nachweis genügt.
Wichtig ist jetzt, dass die Unternehmen schnell Sicherheit erhalten. Es darf nicht dazu kommen, dass Steuererleichterungen im Detail wieder einkassiert werden und Unternehmen für einzelne Komponenten rückwirkend doch Steuern ans Finanzamt zurückzahlen müssen. Hier braucht es eine Übergangsfrist bis die Auslegung im Detail klipp und klar ist. Auch von politischer Seite braucht es dazu schnell eine Klarstellung.“
Energiewende vor Ort, Pressemitteilungen
03.02.2023
bne-Statement zum Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen
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