Die Einigung der Ampel-Koalition auf den Haushalt 2024 sorgt dafür, dass Stromlieferanten mindestens im Januar auf Kosten sitzen bleiben. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft, kommentiert.
„Kurz vor Jahresende steht jetzt fest, dass die vorgesehenen 5,5 Milliarden Euro zur Abfederung der Übertragungsnetzentgelte im nächsten Jahr wegbrechen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben umgehend mit einer Verdopplung der Netzentgelte zum Jahreswechsel reagiert. Die Verteilnetze werden sicher noch bis zum 31.12. nachziehen und neue – höhere – Preise für 2024 festlegen. Für alle Stromlieferanten, die Haushalte beliefern, ist das ein massives Problem, denn sie bleiben mindestens im Januar auf den Mehrkosten sitzen. Deshalb müssen die Verteilnetzbetreiber jetzt umgehend die neuen Preisblätter veröffentlichen, um weitere Verluste zu vermeiden. Hintergrund ist, dass Haushalte spätestens einen Monat vor Inkrafttreten über Preisänderungen informiert werden müssen.
Das Zweivertragsmodell, bei dem der Kunde an den Lieferanten nur die wettbewerblichen Preis-Bestandteile zahlt, wäre ein guter Ansatz, um die Lieferanten von diesen Risiken zu entlasten. Dazu kommt, dass es endlich die notwendige Transparenz gegenüber Kunden ermöglicht. Diese Liefer-Modelle, bei denen die Kunden die Netzgebühren direkt an die Netzbetreiber zahlen können, sind leider noch immer nicht praktikabel. Hier fehlen noch angepasste Prozesse seitens der BNetzA.“