Berlin, 06. Dezember 2022: „Die Preisbremsen für Strom und Gas setzen den Wettbewerb aus, denn ein einheitlicher Höchstpreis gibt den Verbrauchern keine Anreize für einen Lieferantenwechsel. Dadurch kann der Markt nicht mehr seine Aufgabe als Preiskorrektiv übernehmen. Das im Entwurf verankerte Verbot missbräuchlicher Preisgestaltung ist notwendig und nachvollziehbar, um missbräuchliche Preisgestaltungen auf Staatskosten zu verhindern. Dennoch – Tariferhöhungen der Versorger sind wegen der höheren Beschaffungskosten, gestiegener Netzentgelte und auch der enormen administrativen Mehraufwände unvermeidbar. Die Lieferanten dürfen die Kosten, die ihnen durch die Abwicklung der Preisbremse entstehen, laut Gesetzentwurf derzeit nicht in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen. Ein pauschaler Abzocke-Verdacht ist völlig unangebracht. Ganz im Gegenteil: Die Energieversorger stehen zu ihrer Aufgabe in der Energiekrise und übernehmen neben ihrem eigentlichen Geschäft gezwungenermaßen auch noch sozialstaatliche Verwaltungsaufgaben, für die sie gar nicht zuständig sind.“