„Elektroautos und Wärmepumpen stellen in wenigen Jahren ein gigantisches Potenzial für mehr Flexibilität im Energiesystem dar. Die Bundesnetzagentur muss die Rahmenbedingungen nach 14c EnWG jetzt so ausgestalten, dass diese Potentiale auch genutzt werden können. Wir haben durch die Struktur der Netzentgelte, durch die Abgaben, Umlagen und Stromsteuer echte Hindernisse für die Nutzung von Flexibilität. Nicht zuletzt fehlen uns Regeln für die offene marktliche Beschaffung aller Flexibilitspotentiale durch Netzbetreiber.
Variable Netzentgelte oder Flexibilitätsentgelte können Netzengpässe präventiv verhindern. Der Clou ist, dass Verbraucher freiwillig und je nach ihrem individuellen Bedarf auf die Preissignale reagieren können. Damit werden die Interessen der Netzbetreiber nach einer Begrenzung der Leitungsbelastung und die Interessen der Verbraucher nach bedarfsgerechter Versorgung in Einklang gebracht. Durch die bisher von der BNetzA vorgesehene Leistungsdrosselung nach 14a EnWG werden dagegen bei einem Engpass alle einbezogenen Verbraucher gleichermaßen gedrosselt.
Die Aufgabe, die Bedingungen für marktliche Flexibilität zu verbessern, bleibt und muss nun unverzüglich angegangen werden. Grundsätzlich braucht es dafür eine Reform der Netzentgelte, um sowohl die netzdienliche Flexibilität als auch die marktdienliche Flexibilität zu stärken. Zudem gilt es sicherzustellen, weitere Technologien wie Speicher und Erzeuger einzubinden. Variable Netzentgelte können hier nur ein erster Schritt sein, um kurzfristig die vorhandene Flexibilität zu erschließen.“