Berlin, 25. Mai 2020: Das Kohleausstiegsgesetz droht den Kohleausstieg zu verzögern und zu verteuern, es sollte daher gestoppt werden, so bne-Geschäftsführer Robert Busch, anlässlich der heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages zum Kohleausstiegsgesetz. Während in Brüssel der Green Deal vorangetrieben wird und hierzulande viele Kohlekraftwerke wegen schlechter Wirtschaftlichkeit kaum noch laufen, plant die Bundesregierung teure Entschädigungen für Stilllegungen von Kohlekraftwerken. Damit besteht sogar die Gefahr, dass die Entschädigungen so lukrativ sind, dass sie Anreize setzen, die Kohlekraftwerke länger zu laufen, als dies ohne Gesetz der Fall wäre. So karikiert sich die Kohlepolitik der Bundesregierung selbst und wird das Ergebnis der Kohlekommission ad absurdum geführt.
Während sich die Bundeskanzlerin in Brüssel für den Green Deal einsetzt, tut man hierzulande ansonsten so, als ob es diesen nicht gäbe. Das Pariser Klimaschutzabkommen wird sowieso weiterhin ignoriert. Die im Green Deal vorgesehene Erhöhung der europäischen Klimaziele von 40 auf 50 bis 55%-CO2-Einsparung bis zum Jahr 2030 ist mit dem zu langsamen nationalen Kohleausstieg nicht kompatibel. Der so gestaltete Kohleausstieg stünde der Erreichung der europäischen Klimaziele sowie des Pariser Klimaschutzabkommens im Wege; dies gilt insbesondere dann, wenn er verhindert, dass Kohlekraftwerke früher abgeschaltet werden.
Statt auf kontraproduktive ordnungspolitische Vorgaben, muss auf marktwirtschaftliche Instrumente gesetzt werden. Das heißt insbesondere, dass der Europäische Emissionshandel auf die neuen Ziele ausgerichtet und durch einen CO2-Mindestpreis ergänzt werden muss. Hierfür sollte sich die Bundesregierung jetzt nachdrücklich in Brüssel einsetzen. Robert Busch: „Wir brauchen wieder mehr Mut für marktwirtschaftliche Ansätze in der Energiepolitik. Es ergibt keinen Sinn, Kraftwerksbetreibern Milliarden Euro für überwiegend alte Kohlekraftwerke zu zahlen, wenn Kohlekraftwerke bei einem funktionierenden Emissionshandel sowieso aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt werden müssen.“
Busch betont: „Wir müssen in den nächsten Jahren sehr genau überlegen, wofür wir das knapp gewordene Geld ausgeben wollen und können. Jede Milliarde Euro, die bei überflüssigen Entschädigungszahlungen eingespart werden kann, kann an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden. Es liegt in der Hand, dass Investitionen in die Zukunft – durchaus auch in Form sinnvoller Strukturhilfen – sinnvoller sind, als Mittelverschwendung für Vergangenes.“
Der bne fordert, dass für die Erneuerbaren Energien faire Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Marktintegration ermöglichen. Nur so können diese in den Kohleregionen in großem Umfang genutzt werden. „Die Kombination von Wind- und Solarenergie mit Speichertechnologien eröffnet große Chancen – auch für den Strukturwandel“, so Busch
Kritisch bewertet der bne, dass die Zertifikate nicht wie von Kohlekommission vorgesehen, national stillgelegt werden sollen, sondern über die Marktstabilitätsreserve. Damit die Marktmechanismen effektiv wirken können, müsste im Kohleausstiegsgesetz unbedingt verankert werden, dass nicht nur die Kohlekraftwerke stillgelegt, sondern auch die dadurch freiwerdenden Emissionshandelszertifikate aus dem ETS herausgenommen werden. Passiert das nicht oder nur unzureichend, drücken die überschüssigen Zertifikate den CO2-Preis im ETS. Hier droht, dass die CO2-Einsparungen des Kohleausstiegs verpuffen und die sinkenden Zertifikatspreise kontraproduktiv wirken.