Berlin, 17. Juni 2020: Der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur ist für Unternehmen und Kunden nach wie vor komplex und mit hohen Kosten verbunden. Problematisch sind vor allem die zwischen Verteilnetzbetreibern (VNB) stark differierenden und teilweise übertriebenen Anforderungen, die die Elektromobilität unnötig verteuern. Langwierige und unsichere Prozesse für Netzanschluss und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur schmälern die Attraktivität von E-Fahrzeugen für Unternehmen und Kunden zusätzlich. „Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird massiv behindert“, kritisiert Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) Robert Busch.
Für den erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität muss die Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur einfach, planbar und möglichst kostengünstig sein. Zentrales Hindernis sind dabei die unterschiedlichen und bisweilen überflüssigen Anforderungen der VNB für den Netzanschluss von Ladeinfrastruktur. Teilweise werden beispielsweise ausführliche Lastgangmessungen oder die Vorhaltung spezifischer Kommunikationsschnittstellen verlangt. Unternehmen wird es dadurch erschwert, deutschlandweit anwendbare Geschäftsmodelle zu entwickeln und Synergien zu nutzen. Zudem steigen die Kosten für Kunden im Einzelfall stark an und verteuern Elektromobilität so unnötig. „Die Anschlussbedingungen für Ladeinfrastruktur müssen daher dringend auf einem wirtschaftlich und technisch sinnvollen Niveau harmonisiert werden“, so Busch.
Zusätzlich führt die für die Installation größerer Ladeeinrichtungen erforderliche Zustimmung des örtlichen VNB zu deutlichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur. Möchte ein Kunde aktuell eine größere Ladeeinrichtung anschließen lassen, muss er bis zu zwei Monate auf die Zustimmung des VNB warten und kann erst im Anschluss den Auftrag für die Installation der Anlage vergeben. Da Fristüberschreitungen nicht sanktioniert werden, erhalten Kunden gelegentlich auch gar keine Antwort – eine rechtssichere Installation ist dann nicht möglich. „Eine Überarbeitung des Rechtsrahmen ist unabdingbar, denn nur mit einem notwendigen Mindestmaß an Planungssicherheit werden Unternehmen und Kunden in Elektromobilität investieren“, fordert Busch.