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30.10.2020

bne-Pressemitteilung: Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien zukunftsfähig gestalten

Berlin, 30. Oktober 2020: Zur heutigen ersten Lesung des Deutschen Bundestages zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG anlässlich des Kabinettsbeschlusses sagt der bne: „Die EEG-Novelle sollte als Chance genutzt werden, die Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien auf die Zukunft auszurichten. Hierzu sollten die marktlichen Rahmenbedingungen für PPAs verbessert und das EEG selbst stärker auf Innovationen ausgerichtet werden. Die Chancen der Digitalisierung gilt es zu nutzen, ohne in eine Überregulierung hinein zu laufen“, betont Robert Busch, Geschäftsführer des bne. Die Erneuerbare-Energien-Zielsetzung für 2030 sollte bereits im Rahmen der Novelle auf den Green-Deal ausgerichtet werden, der deutlich höhere EU-Ziele für Erneuerbare Energien vorsehen wird, als dies bislang auf EU-Ebene sowie im Deutschen Energie- und Klimaplan vorgesehen ist. Der bne begrüßt daher ausdrücklich, die Aussagen von Bundesumweltministerin Schulze und Bundeswirtschaftsminister Altmaier für eine Ambitionserhöhung. Diese Ankündigungen sollten jetzt auch in der laufenden Novelle umgesetzt werden.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sollte auch den Menschen vor Ort zu Gute kommen. Der bne begrüßt daher das Ziel, dass Standortgemeinden an den Einnahmen von Windparks beteiligt werden sollen. Wir sehen es aber als ebenso wichtig an, dass dies auch bei Freiland-Photovoltaikanlagen möglich ist. Dies sollte auch für PPA-Anlagen gelten, die keine EEG-Vergütung erhalten. Der bne hat hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet.

Die Ausschreibungen bei Photovoltaikdachanlagen erscheinen noch wenig durchdacht. Hier sollten erste Erfahrungen gesammelt oberhalb 750 Kilowatt gesammelt, Übergangslücken vermieden und ausreichend Ausschreibungsvolumen zur Verfügung gestellt werden.

Die Innovationsausschreibungen sollten stärker auf Innovationen ausgerichtet werden. Hierzu ist es einerseits wichtig, dass die Funktionsmöglichkeiten der Speicher erweitert werden. Andererseits sind Flächeneffizienz-Ansätze wie Agri-PV, Lärmschutzwände, Toprunner-Hocheffizienz-Module stärken.

Die zweite Pandemiewelle zeigt erneut auf, dass es wichtig ist, eine Übergangslösung bei Bestandswindenergieanlagen zu finden, die den Bestandserhalt in der Breite ermöglicht ohne das eigentliche Ziel aus den Augen zu verlieren. Je mehr Anlagen jetzt trotz der gefallenen Marktwerte erhalten bleiben, desto mehr können dann später bei sich erholenden Marktwerten PPA-Verträge abschließen. Damit dies deutschlandweit gelingen kann, sollte in der Übergangslösung auch das Referenzertragsmodell Anwendung finden.

Die Digitalisierung eröffnet große Chancen für die zukunftsgemäße Ausgestaltung der Energieversorgung. Messen und Steuern sind aber kein Selbstzweck. Den Kosten muss ein ausreichender Nutzen gegenüberstehen. Daher ist der Pflichteinbau intelligenter Messsysteme analog zum Messstellenbetriebsgesetz erst ab einer Anlagengröße von 7 kW vorzusehen. Um die mangelnde Kostentransparenz zu beseitigen, wenn der Anlagenbetreiber den Einbau des intelligenten Messsystems (iMSys) veranlasst, ist der grundzuständige Messstellenbetreiber zur vollständigen Veröffentlichung der anfallenden Entgelte zu verpflichten.

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Carsten Pfeiffer

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