Berlin, 11. Mai 2021: Die Bundesregierung will die Klimaneutralität Deutschlands fünf Jahre früher als geplant erreichen und entscheidet in dieser Woche im Bundeskabinett über eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes. Darin soll der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen stärker begrenzt und das Ziel der Klimaneutralität auf 2045 vorgezogen werden. Gleichzeitig sieht der Entwurf nicht wie bisher angenommen konkrete noch zulässige Emissionsmengen für die Jahre 2035 und 2040 vor, sondern ausschließlich sektorenübergreifende prozentuale Minderungsziele. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz war der dringend nötige Ordnungsruf an die Regierung, den grundrechtlichen Lebensschutz dieser und folgender Generationen auch im Klimaschutz umgehend sicherzustellen. Wenn jetzt die richtigen politischen Weichen gestellt werden, ist es durchaus möglich, den Energiesektor bereits bis 2035 vollständig zu dekarbonisieren“, so Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Aus dem Urteil zu Art. 20aGG folgt nun das Gebot dies jetzt auch zu tun.
Die Zeit des „wasch mich, aber mach mich nicht nass“ ist vorbei. Die Politik muss nun zeigen, dass sie die Klimaziele auch erreichen will. Die Regierung ist dazu aufgefordert, „dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln“, so das BVerfG. „Dem ist nichts hinzuzufügen“, kommentiert Busch.
Im Energiesektor sollen dazu bis 2030 zusätzlich rund 38 Prozent CO2 gegenüber der Vorgabe im bisherigen Klimaschutzgesetz eingespart werden, was einer verbleibenden Jahresemissionsmenge von 108 Mio. Tonnen CO2 entspricht. „Angesichts der neuen Ziele ist daher die Schlussfolgerung zwingend, dass der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 75 bis 80 Prozent angehoben wird“, erklärt Busch. Doch Ziele alleine reichen nicht. Entsprechend müssen als „frühzeitig transparente Maßgaben“ die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen bei Wind- und Solarenergie im EEG deutlich angepasst werden.
Für einen schnelleren Zubau von Windenergie ist entscheidend, dass Restriktionen, wie starre Abstandsregelungen oder die endogenen Degressionen zurückgenommen werden. Bei der Photovoltaik muss dringend der sogenannte „atmende Deckel“ auf höhere Ziele ausgerichtet werden, damit mehr Dachanlagen gebaut werden. Um die nachhaltige Stromgewinnung aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen voranzubringen, braucht es dringend die kommunale Teilhabe. „Inzwischen haben sich sowohl die SPD als auch die Union für eine kommunale Beteiligung bei PV-Freiflächenanlagen ausgesprochen – es gibt also keine Ausreden mehr, die Einführung auf der langen Bank zu halten“, so Busch.
Dass höhere Ausbauziele dabei nicht zu höheren Stromkosten führen, ist inzwischen politischer Konsens. Die Beaufschlagung des Strompreises mit allen denkbaren Abgaben und Umlagen ist ein anachronistisches Relikt. Hier ist ein Anfang gemacht: Die EEG-Umlage ist gedeckelt und es gibt weitere politische Beschlüsse der Großen Koalition, dass die EEG-Umlage weiter sinken und letztendlich abgeschafft werden muss.
„Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik den klaren Auftrag erteilt, jetzt für die Einhaltung der Klimaziele zu sorgen. Das ist nur mit einer echten Ambition gegeben, die auch einer erneuten gerichtlichen Revision standhalten würde. Danach müssen nun die Erneuerbare Energien-Ziele so nachjustiert werden, dass sie den Geboten nach Art. 2 /20a GG genügen“, so Busch.