Berlin, 29.01.2025 Die heute im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie beschlossenen Änderungen im Energierecht enthalten nach Auffassung des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) wegweisende Elemente, führen aber auch zu Fehlentwicklungen. „Zuvörderst ist es ein gutes Zeichen, dass sich die Fraktionen zu wichtigen Themen insbesondere um Solarstromeinspeisungsspitzen zusammengerauft haben. Der Wille zur Zusammenarbeit bei den großen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energiewende ist bereits ein wichtiger Wert für sich. Dass dies trotz der harten sonstigen Auseinandersetzungen gelungen ist, lässt für die Zukunft hoffen“, sagte Robert Busch, Geschäftsführer beim bne.
Positiv seien die Neuerungen bei Netzanschlüssen und für die Vermarktung zu bewerten, negativ die Stagnation durch die KWKG-Verlängerung oder beim Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). „Im Paket zum EEG und EnWG finden sich zum Beispiel für Netzanschlüsse und die Vermarktung sehr positive Entwicklungen, während das MsbG und damit eine schnelle und einfache wettbewerbliche Digitalisierung weiter eine Baustelle der Energiewende bleiben.”
Sinnvoll sei zudem die vereinfachte Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen. „Die Einführung der Pauschaloption ist eine beträchtliche Verbesserung und wird die Direktvermarktung von kleinen Solaranlagen vereinfachen. Auch der Speicherbetrieb und bidirektionales Laden bei Haushaltskunden profitieren. Diese Regelungen sind immens wichtig für marktangebundene Dachanlagen und dienen der Sicherheit des Stromsystems“, sagte Busch. Wenn ein Speicher am Markt aktiv ist, entfällt mit dem Pauschalmodell bei PV-Anlagen bis 30 kW die Abgrenzung von Grün- und Graustrommengen. Damit können Heimspeicher erstmals auf einfache Weise an den Strommärkten als Flexibilitätsgeber teilnehmen.
Positiv sei auch die Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. „Wir gehen davon aus, dass mit flexiblen Netzanschlussverträgen die häufigen Streitereien um Netzverknüpfungspunkte weniger werden – eine sehr gute Entwicklung für Erneuerbare-Energie-Anlagen und Speicher”, sagte Busch.
Problematisch seien dagegen die Neuerungen im MsbG. Hier gebe es zwar einige Verbesserungen innerhalb des bestehenden Gesetzesrahmens, die grundsätzliche Kritik bleibt jedoch bestehen: „Der monopolgeführte Smart-Meter Rollout wird durch die Novellierung deutlich verteuert, der Wettbewerb aber weiter durch Überkomplexität und Überregulierung behindert – ein völlig falsches Signal. Die Wahrheit ist schlicht: Die schnelle Digitalisierung kann nur durch eine regulatorische Entschlackung und Freisetzung des wettbewerblichen Rollouts gelingen“, sagte Busch.
Negativ ist zudem, dass keine Verbesserungen rund um die Problematik der Netzreservierung enthalten ist. „Große Leerstellen sind die fehlenden Regelungen zur unverbindlichen Netzauskunft, zur Reservierung von Netzanschlüssen und zur Netztransparenz im Allgemeinen. Die kommende Bundesregierung sollte diese klaffenden Lücken unverzüglich schließen. Neben einem verbesserten Netzreservierungsprozess ist auch eine Veröffentlichungspflicht über die tatsächliche Verfügbarkeit der Netzanschlusskapazitäten nötig“, sagte Busch. Demnach sollten Netzbetreiber eine unverbindliche Netzauskunft anbieten, also Informationen darüber, wie weit beispielsweise die nächste Mittelspannungsleitung oder das nächste Umspannwerk entfernt ist.
„Beim KWKG herrscht weiter Nostalgie, es wird sehr technologiespezifisch ein sehr teures Subventionsprogramm für die Verbrennung von Erdgas in der Kraft-Wärme-Kopplung einfach fortgeschrieben. Die Stromkunden zahlen dies mit höheren Strompreisen. Die vielbeschworene “Technologieoffenheit” ist hier schneller geschwunden als Schneereste in der Märzsonne“, sagte Busch.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) steht seit 2002 für Markt, Wettbewerb und Innovation in der Energiewirtschaft. Im Verband sind Unternehmen vertreten, die auf allen wettbewerblichen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung stehen und wegweisende Geschäftsmodelle für Strom, Wärme und Mobilität entwickeln.