Berlin, 17. März 2022. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt, dass der EEG-Referentenentwurf eine vollständige Dekarbonisierung des Stromsektors bis 2035 anstrebt. Um die Krisentauglichkeit der Energieversorgung herzustellen und die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten rasch zu erhöhen, wird der Bedarf an Ökostrom in allen Sektoren deutlich schneller stärker steigen als noch im Koalitionsvertrag vorgesehen. Realität bei den Mengen ist das eine, der Weg dahin das andere. Der bne zeigt in seiner Stellungnahme daher eine Vielzahl konkreter Maßnahmen für kurzfristig mehr Produktion aus erneuerbaren Energien auf. Dazu zählen u.a. zahlreiche Vereinfachungen bei der Inbetriebnahme und beim Marktzugang von Anlagen und bei der Flächen-Erschließung für Solarparks sowie das Repowering von Solaranlagen.
„Der russische Angriff auf die Ukraine hat die Nachkriegszeit beendet und den Traum von der russischen Gasbrücke zum Einsturz gebracht. Eine tiefgreifende Elektrifizierung auf Basis erneuerbarer Energien, auch bei Wärme und Verkehr, ist das Gebot der Stunde. Den so ansteigenden Strombedarf mit Erdgas decken zu wollen, verbietet sich von selbst, ebenso wie die weitere Förderung erdgasbefeuerter KWK. Wir rechnen damit, dass der Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 um etwa 200 TWh oberhalb der Annahme im Koalitionsvertrag liegen würde. Daher muss jetzt deutlich mehr Tempo ins EEG als bislang im Koalitionsvertrag und im Referentenentwurf vorgesehen. Vor allem bei der Photovoltaik sehen wir ein großes Potenzial für schnelle Erfolge: von der Dach-PV bis hin zu großen Solarparks“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. So müssen die Ausschreibungsvolumina deutlich angehoben werden, sowohl auf Dächern als auch Solarparks. Die ökonomischen Rahmenbedingungen müssen sicherstellen, dass sowohl Eigenverbrauchsanlagen als auch Volleinspeisungsanlagen maximale Anteile zur Zielerreichung beitragen können.
Jeder einzelne Beitrag zählt. So schlägt der bne eine Weiterentwicklung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen vor, die es erlaubt, zeitgleich Eigenverbrauchsanlagen zu installieren, wenn auf demselben Dach eine Volleinspeiseanlage errichtet wird. Auch die Inbetriebnahme von PV-Anlagen sowie Netzanmeldung, Netzanschluss und Marktzugang müssen schneller gehen. „Es kann nicht sein, dass man monatelang warten muss, bis eine PV-Anlage am Netz ist. Tragbar ist eine Anschlussfrist von maximal vier Wochen für die Netzbetreiber“, so der bne-Geschäftsführer. Nicht zuletzt durch ein aktives Repowering von Solaranlagen wird mit kleinen Verbesserungen im EEG rasch ein Ausbau im zweistelligen Gigawatt-Maßstab erreicht.
„Problematisch ist, dass Eigenverbrauchslösungen, die den persönlichen Eifer jedes Einzelnen freisetzen, noch immer eine Vielzahl von Steinen in den Weg gelegt werden“, erklärt Busch. „Jeder der rund 900 Netzbetreiber hat seine eigenen technischen Anschlussbedingungen für PV-Anlagen, Wärmepumpen, Batteriespeichern und Wallboxen. Hinzu kommt ein stockender und technisch veralteter Smart-Meter-Rollout, der das Angebot vieler Flexibilitätsangebote und andere Mehrwertdienste verhindert. Ganz zu schweigen von umständlichen Bedingungen für Abgaben und Umlagebefreiungen, aufwendigen und komplexen Anforderungen an Messkonzepte bis hin zu Beschränkungen der Verwendung des selbst erzeugten PV-Stroms im Gebäudeenergiegesetz. Das alles liegt wie Blei auf dem täglich wachsenden Wunsch zu persönlichem Engagement. Dieses muss so einfach wie möglich realisierbar werden“, fordert Busch.
Positiv ist die Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächen. Für benachteiligte Gebiete sollte dazu künftig eine Opt-out-Regelung greifen: Die entsprechenden Flächen werden von vornherein für die Nutzung als Solarpark freigegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit muss im Schnitt ein Prozent der Landesfläche für Solarparks vorgesehen werden.
Nicht zuletzt die Produktion der Windenergie an Land kann leicht deutlich erhöht werden. Hier schlägt der bne vor, artenschutzrechtlich bedingte Abschaltungen kurzfristig zu reduzieren und Vogeldetektionssysteme angemessen einzusetzen. Dies dient gleichzeitig dem Vogelschutz sowie dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit.