Berlin, 16. Dezember 2020: Zum gestern Abend im Wirtschaftsausschuss beschlossenen Verhandlungsergebnis der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sagt der bne:
Das EEG 2021 ist deutlich besser aus dem Bundestag herausgekommen, als es hinein gegangen war. So sind die im Entschließungsantrag vorgesehenen Punkte zur Stärkung von PPAs von großer Bedeutung zur Stärkung der Marktelemente. Der bne begrüßt zudem sehr, dass das EEG stärker auf Innovationen ausgerichtet werden soll. Hierzu gibt es bereits in den aktuellen Beschlüssen wichtige Ansätze, auf denen aufgebaut werden kann. Wichtige Punkte wie die EEG-Ambition sind allerdings nicht mehr angefasst worden. Daher ist es wichtig und richtig, dass es im Frühjahr eine weitere Novelle geben soll, in der das EEG auf den EU-Green-Deal ausgerichtet werden soll. Für den bne ist es dabei auch richtig, dass über den EEG-Tellerrand hinausgeschaut werden soll.
Zusammenfassend kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des bne: „Es gibt durchaus eine relevante Anzahl wichtiger Verbesserungen im EEG.“
Eine ganze Reihe der Vorschläge der neuen Energiewirtschaft sind berücksichtigt worden: Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Unterstützung der Menschen vor Ort besonders wichtig. Daher ist es ein großer Schritt nach vorn, dass die Kommunen an den Einnahmen von Wind- und Solarparks beteiligt werden sollen, sowohl über direkte Zahlungen als auch über weitere Verbesserungen bei der Gewerbesteuer. Für Windparks gilt das bereits direkt über die Novelle. Für Photovoltaikfreiflächen-Anlagen und andere Erneuerbare Energien wird es eine Verordnung geben.
Deutliche Verbesserungen gibt es beim Mieterstrom im EEG bezüglich der jetzt möglichen Quartiersansätze und der Anlagenzusammenfassung. Zudem soll die Gewerbesteuerproblematik gelöst werden soll, was es auch für Wohnungsbauunternehmen einfacher machen wird, Mieterstrom umzusetzen.
Die neue Eigenverbrauchsregelung wird ebenfalls einen neuen Schub beim Ausbau geben. Nur kleine Verbesserungen gibt es beim sog. atmenden Deckel. Hier muss in der bevorstehenden Ambitions-Novelle deutlich mehr geschehen.
Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen und Freilandanlagen wird es künftig getrennt geben – daraus ergibt sich de facto ein neues Segment für Dachanlagen; diese können ab 300 kW teilnehmen, müssen dies aber ab 750 kW, wenn sie eine Marktprämie erhalten wollen.
Begrüßenswert ist des Weiteren, dass Innovationsausschreibungen stärker auf Innovationen ausgerichtet werden. So werden Agri-Photovoltaikanlagen und Floating-PV in die Innovationsausschreibungen aufgenommen. Zudem wird die Rolle der Speicher deutlich wichtiger. In der nächsten Novelle sollen Innovationsausschreibungen weiter gestärkt werden; der bne wird sich dann erneut für zusätzliche Verbesserungen einsetzen.
Die im Entwurf noch vorgesehenen Regelungen für Bestands-Photovoltaik-Anlagen konnten dahingehend deutlich entschärft werden, so dass auf den Eigenverbrauchsstrom keine EEG-Umlage gezahlt werden muss.
Ebenfalls entschärft werden konnte die abwegige Smart-Meter-Pflicht für 1 kW-Anlagen, die jetzt sowohl für Neu- als auch Bestandsanlagen erst ab 7 kW vorgesehen ist. Die Steuerung ist im Regelfall oberhalb 25 kW vorgesehen. Bei der geplanten Verordnung wird darauf zu achten sein. dass die Kosten der Anbindung und insbesondere der Steuerung von Erneuerbare Energien-Anlagen unter 25 kW in einem innovationsförderlichen Verhältnis zum Nutzen stehen, damit sich gute marktliche Lösungen entwickeln können.
Auf den allerletzten Drücker wurde noch eine Anschlussregelung für Windenergiebestandsanlagen beschlossen, die Bestandsanlagen vor der Stilllegung bewahren dürfte, allerdings in der Ausgestaltung auch das PPA-Segment schwächen könnte. Manche Details sind hier noch offen und sollen erst später in einer Verordnung geregelt werden. Hier wird es u.a. darauf ankommen die Marktintegration nicht zu behindern.
Leider wenig Positives gab es bei Windenergie-Neuanlagen. Erkannte Probleme wurden in den Entschließungsantrag ausgelagert. Problematisch ist ebenfalls, dass die Bundesnetzagentur das Volumen von Ausschreibungen kürzen muss, in denen sich eine Unterzeichnung abzeichnet. Es greift zwar eine Nachholungsregel, die eine Nachholung aber nicht vor 2024 vorsieht. Zudem sind Länderverpflichtungen hinsichtlich des jährlichen Monitorings verfügbarer Flächen leider herausgefallen.
Nicht zuletzt die im Entschließungsantrag befürwortete schrittweise Absenkung der EEG-Umlage wird vom bne begrüßt; sie würde der Sektorenkopplung einen großen Schub geben.