Die Energiewirtschaft hat bereits viel unternommen, um den durch die Pandemie schwer belasteten Kunden entgegenzukommen. Eine Verlängerung des Zahlungsmoratorium bis Ende September würde zu bedeutenden Zahlungsausfällen für die Energieversorger führen. Der bne fordert deswegen, das im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ eingeführte Zahlungsmoratorium nicht zu verlängern.
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26.06.2020
bne-Positionspapier zur Verlängerung des Zahlungsmoratorium
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