Das Voraburteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kundenanlagen könnte für einen massiven Bürokratiezuwachs sorgen, da es die deutsche Kundenanlage für europarechtswidrig erklärt. Wird die bisherige „Kundenanlage“ jedoch als reguliertes „Versorgungsnetz“ eingestuft, drohen hohe Zusatzkosten und komplexe Vorgaben – mit drastischen Folgen für Wohngebäude, Unternehmen und soziale Einrichtungen.
Berlin, 26.03.2025 Die Energiewende basiert auf dem Ausbau erneuerbarer Energien und unter anderem auf lokalen Versorgungskonzepten. Doch das EuGH-Urteil von Ende letzten Jahres stellt die rechtliche Grundlage für viele dezentrale Energieprojekte infrage. Das könnte nicht nur Mieterstrommodelle, sondern auch die lokale Energieversorgung in Wohnquartieren, Gewerbeimmobilien und sozialen Einrichtungen massiv beeinträchtigen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) warnt vor der Rechtsunsicherheit und unterstützt bestehende Vorschläge zu kurz- und mittelfristige Handlungen durch den Gesetzgeber.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) steht seit 2002 für Markt, Wettbewerb und Innovation in der Energiewirtschaft. Im Verband sind Unternehmen vertreten, die auf allen wettbewerblichen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung stehen und wegweisende Geschäftsmodelle für Strom, Wärme und Mobilität entwickeln.