Das Positionspapier stellt die konkreten Parameter vor, die Eingang in eine Lastmanagementverordnung finden sollten. Die Lastmanagementverordnung sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) verabschiedet werden. Im GDEW wird die Verordnungsermächtigung in § 14a EnWG insoweit angepasst, dass nunmehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen als solche (und damit auch zuschaltbare Lasten) adressiert sind. Hinter der Verordnungsermächtigung verbirgt sich ein Regelungsgegenstand, der geeignet erscheint, die Funktion und Wirkweise eines dezentralen Flexibilitätsmechanismus insgesamt mit geeigneten bundesweiten Vorgaben zu versehen. Es liegt dabei nahe, diese Möglichkeit mit den weiteren individuellen Sonderentgelttatbeständen der StromNEV zu verknüpfen. Im Papier wird dazu eine Ausgestaltungsmöglichkeit beschrieben und die Beweggründe für den Vorschlag werden erläutert.
Flexibilität, Positionspapiere, Strommarkt
25.07.2016
bne-Position zur Flexibilitätsverordnung
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