Berlin, 12. Dezember 2018. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute mitgeteilt, dass sie zukünftig aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wesentliche Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze nicht mehr veröffentlichen wird. So werde zukünftig die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern unterbleiben. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, kritisiert diese Entscheidung:
„Die ohnehin schon kaum vorhandene Transparenz der Netzentgelte nimmt mit dieser Entscheidung weiter ab. Darunter werden die Verbraucher leiden. Energiekunden und Lieferanten hatten bereits in der Vergangenheit große Probleme, nachzuvollziehen, wie die Netzentgelte zustande kommen. Dabei geht es hier um einen jährlichen Beitrag von geschätzt 24 Milliarden Euro. Mit der heutigen Entscheidung tappen sie noch mehr im Dunkeln. Es ist dringend notwendig, dass die Bundesregierung nun endlich dafür sorgt, dass die Betreiber von Energienetzen darlegen, wie sie die vielen Milliarden Euro an Netzentgelten, die die Energiekunden pro Jahr zahlen, einsetzen.“
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