Zeitnahe Bereitstellung der RLM-Allokationsdaten und deutliche Verbesserung der SLP-Prognosen der Netzbetreiber fordert der bne in seiner Stellungnahme zur Änderung der Kooperationsvereinbarung (KoV). Die nächste reguläre Anpassung der KoV ist zum 1. Oktober 2021 geplant. In Anbetracht der mangelnden Bereitschaft der Gasnetzbetreiber, sich für eine vollständige Standardisierung des Lieferantenrahmenvertrages Gas durch die Bundesnetzagentur einzusetzen, spricht sich der explizit gegen eine Änderung der Anlage 3 (LRV) in der KoV XI aus. Soweit Änderungsbedarf besteht, muss eine Lösung gefunden werden, dies ohne Änderung der Anlage 3 abzubilden. Denn der extrem aufwendige Austausch der geänderten Verträge zwischen Netzbetreibern und Vertrieben ist vollkommen ineffizient und sollte unbedingt vermieden werden.
Dekarbonisierung, Stellungnahmen & Positionspapiere
28.02.2019
bne kommentiert Themenliste zur KoV XI
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