Berlin, 8.4.2019: In einem gemeinsamen offenen Brief appellieren 37 Verbände an die Politik, die steuerliche Fördermöglichkeit für energetische Gebäudesanierungen mit dem Bundeshaushalt 2020 endlich umzusetzen.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von März 2018 sieht „prioritäre Ausgaben“ vor, um die energetische Gebäudesanierung steuerlich zu fördern. Dennoch sehen die kürzlich im Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerten für den Bundeshaushalt 2020 dieses Instrument nicht vor. Das gemeinsame Verbändeschreiben appelliert nun an die Regierung, das eigene Ziel aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. In dem Schreiben heißt es daher: „Ein wirksamer Steueranreiz ist ein wichtiger Treiber, um die Potenziale für die energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude in Deutschland zu heben. Diese Chance darf nicht vertan werden, denn im Bestand kann die größte Energie- und CO2-Einsparung erzielt werden mit einem hohen Anteil regionaler Wertschöpfung und neuen Chancen für Verbraucher, Hausbesitzer, Beschäftigte, Unternehmen, Planer und Handwerk in Deutschland.“
Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne:
„Die Menschen in Deutschland haben verstanden, dass Klimaschutz heute vielfacher Anstrengung bedarf – auch um unsere Lebensgrundlage für die Zukunft zu sichern. Um Verbraucher mit verschiedenen Ausgangsbedingungen dabei zu unterstützen, bedarf es unterschiedliche, aufeinander abgestimmte Instrumente. Die Politik sollte im gesamten Mix der Instrumente die Anreize so setzen, dass sich die Einsparung von CO2-Emissionen immer mehr lohnt als nichts zu tun. Hierzu zählt die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer Klimakomponente beim Wohngeld, damit auch Haushalte mit niedrigem Einkommen energetisch sanierte Wohnungen bezahlen können.“