Nach den Heimspeichern werden jetzt auch große Batteriespeicher bei großen PV-Anlagen Standard. Dies führt zu umfassenden Disruptionen in der Energieversorgung
Treiber für den Großspeicher-Zubau sind:
– Der Marktwertverfall für Solarstrom
– Zunehmende Preisspreads
– Kostenverfall bei Batterien, getrieben durch Technologieentwicklung und Massenproduktion
– Engpässe bei Netzanschlüssen
Mindestens 6 Millionen Wärmepumpen und 15 Millionen Elektrofahrzeuge sollen nach den Plänen der Bundesregierung bis 2030 am Netz sein. Auf diesen Zuwachs sind die Verteilnetze aber immer noch nicht ausgelegt. Viele Verteilnetzbetreiber haben jahrelang eine der wichtigsten Aufgaben verschlafen: die Netze auszubauen, zu digitalisieren und fit für die Energiewende zu machen. Die BNetzA schafft mit der Festlegung zu 14a jetzt einen wichtigen Auftakt dafür.
Die wichtigste Neuerung: Netzbetreiber dürfen den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – wie Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern – ab Januar nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe ablehnen. Nur wenn nachweislich eine akute Überlastung droht, kann der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär reduzieren. Das trägt langfristig zu einer hohen Netzauslastung bei und beugt generellen Abschaltungen in einzelnen Netzsträngen vor.
Gleichzeitig hat die BNetzA den Weg zur marktlichen Flexibilität eingeschlagen. Die sinnvolle Regelung zu zeitvariablen Netzentgelten kommt allerdings erst 2025. Wir hätten uns eine frühere Einführung gewünscht.
Netzbetreiber können sich zu lange im alten System ausruhen
Die wenigsten Netzbetreiber werden von ihrem neuen Recht zum Mitsteuern schon bald Gebrauch machen. Denn erst ein Prozent der Verbraucher verfügt über intelligente Messsysteme. Viele Netzbetreiber haben auch die nötige Sensorik in ihren Netzen noch nicht verbaut. Die BNetzA hat den Netzbetreibern leider viel zu großzügige Übergangsphasen eingeräumt, in der eine präventive Steuerung (auf Basis von Erfahrungsdaten) möglich ist. Noch bis Ende 2028 können sich VNB im bisherigen System ausruhen. Stattdessen wären klare Vorgaben hin zur Modernisierung notwendig.
Die Smart Meter-Abdeckung dürfte sich ab 2025 mit dem vorgesehenen Pflichtrollout für Nutzer mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ändern. Der konkrete Nutzen von Smart Metern – mehr Preistransparenz, reduzierte Netzentgelte und perspektivisch dynamisches Steuern – waren noch nie so konkret wie heute. Die Netze bekommen dadurch die notwendigen Daten, um erneuerbare Kapazitäten besser zu integrieren.
14a droht durch Untätigkeit der VNB zum Standard zu werden
Schon heute gibt es die Pflicht zum bedarfsgerechten Netzausbau, die aber weder rechtzeitig eingehalten noch wirksam überprüft wird. Es bleibt daher eine offene Flanke: Verteilnetzbetreiber müssen Steuerungseingriffe lediglich in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform ausweisen. Es sind aber weiterhin keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Netze nicht bedarfsgerecht ausgebaut werden und sich derartige Eingriffe deutlich häufen.
Mangelnde Planungsressourcen, lange behördliche Genehmigungsverfahren und nicht zuletzt mangelnde Eigenkapitalausstattung der Verteilnetzbetreiber bergen damit durchaus die Gefahr, dass 14a letztlich zunehmend ein Instrument der Mangelverwaltung und zum Hinauszögern des bedarfsgerechten Ausbaus und der Modernisierung würde. Denn anders als von der BNetzA behauptet, hat es eben doch Auswirkungen auf die Verbraucher, wenn im Verteilnetz die Steuerungseingriffe zu häufig stattfinden. Vor allem aber wird die auf dem Markt dringend benötigte Flexibilität dann nicht im notwendigen Maß genutzt werden können.
Das Problem der überlangen Genehmigungsverfahren ist in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren aufgenommen worden. Jetzt müssen auch die anderen Hemmnisse angegangen werden. Die mangelnden Planungsressourcen der VNB erfordern neue Herangehensweisen, insbesondere eine stärkere Digitalisierung der Antrags- und Planungsprozesse. Dies stellt vor allem die kleineren Netzbetreiber vor enorme Hürden. Schon lange stellt sich die Frage, wie lange wir uns die Kleinstaaterei von 900 Verteilnetzbetreibern noch leisten wollen und können – eine Frage, die vor kurzem auch Robert Habeck zurecht an die Stadtwerke gerichtet hat. Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur hat gerade erst wieder bestätigt, dass drei von vier VNB weniger als 30.000 Stromabnehmer bedienen! Es wäre sicher besser, einen Zusammenschluss bei der Netzplanung und der Betriebsführung von Verteilnetzen voranzutreiben – hin zu ca. 25 regionalen leistungsfähigen Netzclustern, ansonsten droht eine Fortschreibung der massiven Ineffizienz.
Bei der mangelnden Eigenkapitalausstattung sollte statt der – auskömmlichen – regulierten Renditen viel mehr die Eigentümerstruktur der Verteilnetzbetreiber in den Blick genommen werden. Die häufig staatlichen Eigentümer tun sich offenbar schwer, das für den Netzausbau benötigte Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Das zeigt exemplarisch die Situation in Berlin: Dem landeseigenen Netzbetreiber fehlt derzeit eine Viertelmilliarde Euro für den Ausbau und die Ertüchtigung des Stromnetzes. Im Haushalt ist die Summe bisher allerdings nicht vorgesehen.
Entscheidend ist: Netzausbau, Digitalisierung und Transparenz bei der Netzauslastung sind die zentralen Punkte, damit die Notbremse nicht zur Bremse der Energiewende wird und bestenfalls gar nicht erst gebraucht wird.