Der Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom März 2021 löste weitreichende Rechtsunsicherheiten beim Smart-Meter-Rollout aus. Eine Änderung des Messstellenbetriebsgesetztes (MsbG), vorbereitet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und als Änderungsantrag vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages zum Energierechtspaket geplant, soll Abhilfe schaffen. Nach Einschätzung des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft e. V. (bne) ist die vorgeschlagene MsbG-Änderung insgesamt enttäuschend und hat bestenfalls den Charakter einer verschlimmbessernden Notreparatur. Die vom BMWi eingebrachte Formulierungshilfe dient einzig dem Zweck, den bisher eingebauten BSI-zertifizierten SMGW Rechtssicherheit zu verschaffen und eine neue „sicherere“ Markterklärung des BSI vorzubereiten. Der OVG-Beschluss hat deutliche Defizite in den gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung durch die Behörden aufgezeigt. Anstatt das Gesetz grundsätzlich zu überarbeiten und zu vereinfachen, um das Notwendige gut zu regeln, schreibt der Entwurf den verfehlten überkomplexen Prozess weiter fort. Notwendig ist eine grundlegende Modernisierung des MsbG: schlankere Vorgaben, schnellere Prozesse und Öffnung für Innovationen sind die Prämissen für eine Novelle. Das BSI sollte sich darauf konzentrieren, die Mindestanforderungen an Datenschutz und -sicherheit zu definieren anstatt eine Vielzahl von Details zu regeln. Vorgaben, etwa zur sicheren Lieferkette, die keinen echten Zusatznutzen bringen aber erhebliche Kosten verursachen, sind ersatzlos zu streichen.
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02.06.2021
bne fordert Modernisierung statt Flickwerk beim Messstellenbetriebsgesetz
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